13.03.2012 - 8.1 Satzung über die Förderung des Sports in der Un...

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Beratung

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Satzung über die Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Herr Petschaelis informiert, dass mit der Umsetzung der Kreisgebietsreform die Erstellung einer neuen Sportförderrichtlinie in Greifswald notwendig wurde. Diese Förderung bezieht sich nur noch auf

die Rückerstattung von Mieten, Pachten und Erbbauzinsen, Zuschüsse für Betriebskosten bei Bewirtschaftung kommunaler Sportstätten und anteilmäßige Zahlung von Kaltmieten für Geschäftsräume. Zusätzlich erfolgt in der neuen Satzung die Förderung zur Durchführung von nationalen und internationalen Sportwettkämpfen in der Universitäts – und Hansestadt Greifswald. Nach der Festlegung der kreislichen Sportförderrichtlinie könnte eventuell eine Nachbesserung in der vorliegenden Satzung erfolgen.

Herr Multhauf stimmt den Entwurf der Satzung zur Förderung des Sports zu und setzt dabei voraus, dass die Erarbeitung des Entwurfes

mit dem Sportbund Hansestadt Greifswald abgestimmt wurde.

Herr Nagel bestätigt, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem Sportbund und dem Schulverwaltungs- und Sportamt Greifswald bei der Erarbeitung der Satzung erfolgte und befürwortet die vorliegende Satzung.

Herr Seifert bittet um Auskunft darüber, welche Sportwettkämpfe und in welcher Höhe diese Wettkämpfe gefördert werden können und wer über die Förderung einzelner Veranstaltungen entscheidet.

Herr Petschaelis teilt mit, dass neben internationalen Wettkämpfen auch nationale Wettkämpfe ( z.B. Deutsche Meisterschaften oder Wettkämpfe mit großem öffentlichem Interesse ) gefördert werden können.

Herr Lange bezweifelt, dass mit der neuen Richtlinie zahlreiche Vereine gefördert werden können.

Herr Petschaelis geht davon aus, dass ca. 30 Greifswalder Sportvereine betroffen sind. Darüber hinaus stellt er klar, dass die Vereinsförderung überwiegend eine Kreisaufgabe geworden ist.

Herr Multhauf schlägt vor eine Übersicht der Vereine, die kommunale Sportstätten bewirtschaften, dem Protokoll beizufügen.

Herr Mundt weist darauf hin , dass die alte Sportförderrichtlinie bereits

am 31.12 2011 außer Kraft getreten ist, d. h. im § 7 muss der letzte Satz gestrichen werden.

Herr Karpinksky bittet folgenden Wortlaut in die Satzung in

§ 1( 1) einzufügen: „ Sie soll die Internationalität des Sports unterstützen und dazu beitragen, dass der Sport eine aktive Rolle im Kampf gegen Rassismus und Nationalismus einnehmen kann“

Es erfolgte die Abstimmung zur Einfügung des zusätzlichen Wortlautes

Abstimmung : 7 Ja- Stimmen, 3 Enthaltungen

Es erfolgte die Abstimmung über die Beschlussvorlage 05/742

Abstimmung : einstimmig