02.04.2012 - 5.12 Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr...

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Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Sold-mannstraße –, Satzungsbeschluss

B448-24/12

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Sat-zungsbeschluss zur Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – wie folgt:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – vorge-brachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behör-den und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I, S. 1509), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), zu-letzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 729), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Sold-mannstraße –, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

3. Die Begründung zur Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – wird gebilligt (Anlage 3).

4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Satzung zur Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: bei 35 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen

beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zur Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – wie folgt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I, S. 1509), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 729), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße –, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
  3. Die Begründung zur Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – wird gebilligt (Anlage 3).
  4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Satzung zur Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: bei 35 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen

    beschlossen

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