02.04.2012 - 5.11 Bebauungsplan Nr. 98 - KAW- Gelände -; Aufstell...

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Bebauungsplan Nr. 98 - KAW- Gelände -; Aufstellungsbeschluss

B447-24/12

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstel-lungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 98 - KAW- Gelände - wie folgt:

1. Für das Gebiet des ehemaligen KAW- Geländes an der Bahnhofstraße (Abgrenzung gem. Plan der Anlage 1) soll gemäß § 2 Absatz 1 Bauge-setzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel des Be-bauungsplans soll die städtebauliche Neuentwicklung des Areals sein, welches sich z. Z. als unbeplanter Innenbereich darstellt. Dabei soll ne-ben der Stärkung der Wohnsituation des Innenstadtbereichs vordergrün-dig die Entwicklung eines Sondergebiets als innenstadtnahes Einzelhan-delszentrum im Vordergrund stehen.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 37 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 98 - KAW- Gelände - wie folgt:

  1. Für das Gebiet des ehemaligen KAW- Geländes an der Bahnhofstraße (Abgrenzung gem. Plan der Anlage 1) soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans soll die städtebauliche Neuentwicklung des Areals sein, welches sich z. Z. als unbeplanter Innenbereich darstellt. Dabei soll neben der Stärkung der Wohnsituation des Innenstadtbereichs vordergründig die Entwicklung eines Sondergebiets als innenstadtnahes Einzelhandelszentrum im Vordergrund stehen.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.
  3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 37 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

    beschlossen