23.04.2012 - 5.1 Leitlinien zum nachhaltigen und wirtschaftliche...

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Beratung

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Leitlinien zum nachhaltigen und wirtschaftlichen Bauen

Herr Haufe erklärt, dass diese Leitlinien im Stadtbauamt und Immobilienverwaltungsamt schon seit längerer Zeit diskutiert wurden. Gemeinsam wurde beschlossen, sich dem Kriterienkatalog, der von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen des Zertifizierungssystems Deutsches Gütesiegel Nachhaltiges Bauen formuliert wurde, zu unterwerfen. Dabei wurde als anzustrebender Maßstab für eine Bauqualität bei Greifswalder Bauvorhaben (nur kommunale Bauten) das DGNB-Gütesiegel in Silber gesetzt. Ein nachhaltiges Bauen soll mit dem Anspruch einer lebenszyklusorientierten Planung und Umsetzung erzielt werden. Investitions- und Betriebskosten sollen optimiert werden. Notwendige höhere Investitionskosten sollen sich u. a. über niedrige Betriebskosten begründen. Für die Einführungsphase ist eine zusätzliche Planstelle in der Abteilung Hochbau zu schaffen (erfolgt durch Umstrukturierung von Amt 23). Diese Stelle wird ab dem Jahr 2013 beantragt (mit 65-prozentiger Förderung – höhere Förderung ist nicht ausgeschlossen) und soll 3 Jahre beanspruchen.

Frau Sohnrey vom Beratungsunternehmen Arcadis erklärt die Leitlinien für öffentliches Bauen. Künftig sollen bei Neubau- oder Sanierungsvorhaben nicht nur die reinen Investitionsausgaben eine Rolle spielen, sondern bei Entscheidungen auch Betriebs- und Folgekosten beachtet werden. Durch eine frühzeitige Einflussnahme in der Planungsphase können diese langfristig reduziert werden. Studien belegen, dass rund 80 Prozent aller Kosten eines 50 Jahre alten Gebäudes Betriebskosten sind. Moderne Heizungs- und Energiesysteme sowie hochwertige Baustoffe machen es möglich, diese Lebenszykluskosten zu senken. Zwar werden höhere Investitionskosten bei Beachtung der Kriterien für nachhaltiges Bauen einzusetzen sein, aber am Ende spart die Kommune bei den Lebenszykluskosten.

Auf Nachfrage erklärt Herr Kremer den Unterschied zwischen dem bestehenden Baurecht und den Leitlinien. Bei den Leitlinien werden der Lebenszyklus und mehrere Varianten unter Einbeziehung der Amortisation betrachtet. Mittel- und langfristig werden die Leitlinien der Stadt zugute kommen.

Herr Haufe erklärt, dass man sich dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das dieses Verfahren für seine Gebäude anwendet, nicht anschließen muss. Aus langfristiger, wirtschaftlicher und planerischer Sicht ist es für Greifswald aber sinnvoll, sich diesen Leitlinien anzuschließen. Es kann durchaus sein, dass in 5 Jahren diese Leitlinien für alle verpflichtend sind.

Herr Dr. Stegemann kritisiert im Beschlussvorschlag den Punkt 6 zur zusätzlichen Planstelle. Die Verwaltung muss diesen Punkt präzisieren (Stellenumverlagerung von Amt 60 zu Amt 23, Stelle befristet und erst ab 2013).

Herr Dr. Stegemann stellt den Antrag, über folgenden Formulierungsvorschlag abzustimmen: Es ist im Haushaltsplan 2013 eine zusätzliche Planstelle in der Abteilung Hochbau durch Umstrukturierung im Stadtbauamt zu schaffen, die sich mit der Einführung und Koordinierung einschließlich Fördermitteleinwerbung befasst.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen

Die Leitlinien werden von einigen Ausschussmitgliedern begrüßt, und man könnte sich die Kollwitzschule als Referenzobjekt vorstellen (planerisch wäre dies noch möglich). Herr Noack fragt nach, ob dies die Investition verzögern und die Beschlüsse der Bürgerschaft torpedieren würde. Herr Kremer informiert, dass lediglich eine Verzögerung von 2 bis 3 Wochen eintreten könnte.

In der Diskussion kommt auch zum Ausdruck, dass bei derzeitiger Haushaltslage mit einem begrenzten Budgets die Entscheidung immer auf die billigere Variante fallen müsste.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringen 2 Änderungsanträge ein:

1. Die Bürgerschaft beschließt die anliegenden Leitlinien zum nachhal-

tigen und wirtschaftlichen Bauen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

3 Stimmenthaltungen

2. Ergänzung im Absatz 4: 4. Die Richtlinie ist bis September 2013

um ökologische Kriterien (Umweltauswirkungen, Artenvielfalt) zu

ergänzen. Die Richtlinie ist bei Änderung der gesetzlichen Rahmen-

bedingungen, spätestens aber 5 Jahre nach ihrer Einführung, zu

überarbeiten.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen

5 Gegenstimmen

3 Stimmenthaltungen

Herr Mundt lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

3 Stimmenhaltungen