15.05.2012 - 5.12 Änderung der Sondernutzungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Di., 15.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mehrheitlich
Beratung
Zu TOP: 5.12 |
Änderung der Sondernutzungssatzung B462-25/12 |
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es eine geänderte Beschlussvorlage, die allen Mitgliedern der Bürgerschaft vorliegt. Herr Dr. Kerath bringt die Beschluss-vorlage ein und nimmt die Begründung vor. Dabei hält er es für besonders wich-tig, die betreffenden Ortsteilvertretungen einzubeziehen. Da es keine Wortmeldungen gibt, stellt der Präsident folgenden Beschlussvor-schlag zur Abstimmung: |
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Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister der Universitäts- und Hanse-stadt Greifswald zu prüfen, 1. ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Satzung über die Sondernut-zung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Han-sestadt Greifswald bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Sonder-nutzungen an Straßen im Geltungsbereich der Gestaltungssatzungen Innenstadt, Fleischervorstadt und Wieck, deren voraussichtliche Dauer der Sondernutzung einen Zeitraum von mehr als einen Monat beträgt, ergänzt werden kann, um den besonderen städtebaulichen Anforderungen in diesen Bereichen der Stadt ge-recht zu werden, 2. unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Ortsteilvertretung in den Ent-scheidungsprozess eingebunden werden kann und einen entsprechenden Satzungsvorschlag zu unterbreiten. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen beschlossen |
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu prüfen,
1. ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Sondernutzungen an Straßen im Geltungsbereich der Gestaltungssatzungen Innenstadt, Fleischervorstadt und Wieck, deren voraussichtliche Dauer der Sondernutzung einen Zeitraum von mehr als einen Monat beträgt, ergänzt werden kann, um den besonderen städtebaulichen Anforderungen in diesen Bereichen der Stadt gerecht zu werden,
2. unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Ortsteilvertretung in den Entscheidungsprozess eingebunden werden kann
und einen entsprechenden Satzungsvorschlag zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und einigen
Stimmenthaltungen beschlossen