15.05.2012 - 5.14 Nutzung des KUS durch aktive ehrenamtliche Bürger

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Beratung

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Nutzung des KUS durch aktive ehrenamtliche Bürger

- vom Einbringer zurückgezogen

 

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Die Bürgerschaft beschließt, dass der KUS auch durch aktive ehrenamtliche Bürger beantragt und genutzt werden kann. Die KUS-Beauftragte erhält den Auftrag dazu Kriterien zu erarbeiten.