15.05.2012 - 5.3 Leitlinien zum nachhaltigen und wirtschaftliche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Di., 15.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 5.3 |
Leitlinien zum nachhaltigen und wirtschaftlichen Bauen B453-25/12 |
Die Einbringung und Begründung erfolgt durch Herrn Kremer, Leiter des Immobi-lienverwaltungsamtes. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Geschäftsbereichsleiter der Firma ARCADIS Deutschland GmbH zugegen. |
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Herr Liskow lässt darüber abstimmen, ihm das Rederecht zu gewähren. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einigen Stimmenthaltungen beschlossen Herr Prof. Rudolphi erläutert anhand einer Präsentation die Leitlinien zum nach-haltigen und wirtschaftlichen Bauen. Diese Präsentation liegt in der Kanzlei der Bürgerschaft zur Einsicht vor. Im Rahmen der Stellungnahme der Linksfraktion beantragt Herr Dr. Stegemann, den Punkt 6. der Beschlussvorlage zu streichen. Aufgrund einer Nachfrage von Herrn Dr. Kühne erläutert Herr Hochheim, dass gerade der Punkt 6. für die Verwaltung von Bedeutung ist, weil die Verwaltung durch interne Umbesetzung von Amt 60 zu Amt 23 die Personalfrage lösen will. Die Verwaltung hat außerdem beantragt, die Planstelle zu fördern. Dazu liegt aber noch keine Information vor. Daraufhin schlägt Herr Dr. Bartels vor, im Punkt 6. die Planstelle durch interne Umsetzung in der Verwaltung zu ergänzen. - kein Widerspruch der Verwaltung Daraufhin zieht Herr Dr. Stegemann seinen Antrag auf Streichung des 6. Punktes der Vorlage zurück. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident über folgenden geänderten Beschlussvorschlag abstimmen: |
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Die Bürgerschaft beschließt die anliegenden Leitlinien zum wirtschaftlichen Bau-en. 1. Sie verbindet damit das Ziel, durch die Berücksichtigung von Lebenszyklus-kosten bereits in der Planungsphase die zukünftigen jährlichen Gesamtkosten über den gesamten Betrachtungszeitraumes eines Gebäudes zu minimieren. Die Leitlinien gelten für alle Neubau- und Sanierungsvorhaben von öffentlichen Ge-bäuden der Stadtverwaltung und kommunaler Einrichtungen. Als Mindestmaß der Bauqualität wird das Gütesiegel der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in Silber angestrebt. Über eine Zertifizierung kann im Einzelfall entschieden werden. Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden kann, nach Prüfung im Einzelfall, von der Richtlinie abgewichen werden, wenn die vorgesehen Maßnahmen den Zielen des Denkmalschutzes widersprechen. 2. Die Richtlinie ist schrittweise umzusetzen. Zunächst sollte ein Musterbauvor-haben ausgewählt werden, bei dem die Hochbauabteilung unter Begleitung eines zugelassenen DGNB-Auditors in die Anwendung der Richtlinie eingeführt wird. 3. Zu dem Pilotvorhaben ist ein Bericht zu erstellen, der zugleich praktische Emp-fehlungen für die weiter Anwendung und gegebenenfalls Novellierung der Richtli-nie enthält. 4. Die Richtlinie ist bei Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, spätes-tens aber 5 Jahre nach Ihrer Einführung, zu überarbeiten. |
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5. Nach Durchsetzung der Richtlinie zum Standard bei allen öffentlichen Bauvor-haben ist der Punkt 4 des Beschlusses B600-42/09, Energieeffizienz in neuen Baugebieten und bei städtischen Bauvorhaben, aufzuheben. 6. Es ist eine zusätzliche Planstelle durch interne Umsetzung in der Verwaltung in der Abteilung Hochbau zu schaffen, die sich mit der Einführung und Koordinie-rung einschließlich Fördermitteleinwerbung befasst. Abstimmungsergebnis: bei 34 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen |
Die Bürgerschaft beschließt die anliegenden Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen.
1. Sie verbindet damit das Ziel, durch die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bereits in der Planungsphase die zukünftigen jährlichen Gesamtkosten über den gesamten Betrachtungszeitraumes eines Gebäudes zu minimieren. Die Leitlinien gelten für alle Neubau- und Sanierungsvorhaben von öffentlichen Gebäuden der Stadtverwaltung und kommunaler Einrichtungen. Als Mindestmaß der Bauqualität wird das Gütesiegel der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in Silber angestrebt. Über eine Zertifizierung kann im Einzelfall entschieden werden.
Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden kann, nach Prüfung im Einzelfall, von der Richtlinie abgewichen werden, wenn die vorgesehen Maßnahmen den Zielen des Denkmalschutzes widersprechen.
2. Die Richtlinie ist schrittweise umzusetzen. Zunächst sollte ein Musterbauvorhaben ausgewählt werden, bei dem die Hochbauabteilung unter Begleitung eines zugelassenen DGNB-Auditors in die Anwendung der Richtlinie eingeführt wird.
3. Zu dem Pilotvorhaben ist ein Bericht zu erstellen, der zugleich praktische Empfehlungen für die weiter Anwendung und gegebenenfalls Novellierung der Richtlinie enthält.
4. Die Richtlinie ist bei Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, spätestens aber 5 Jahre nach Ihrer Einführung, zu überarbeiten.
5. Nach Durchsetzung der Richtlinie zum Standard bei allen öffentlichen Bauvorhaben ist der Punkt 4 des Beschlusses B600-42/09, Energieeffizienz in neuen Baugebieten und bei städtischen Bauvorhaben, aufzuheben.
6. Es ist eine zusätzliche Planstelle durch interne Umsetzung in der Verwaltung in der Abteilung Hochbau zu schaffen, die sich mit der Einführung und Koordinierung einschließlich Fördermitteleinwerbung befasst.
Abstimmungsergebnis: bei 34 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen