15.05.2012 - 5.16 Bebauungsplan Nr. 62 -An den Wurthen -; Entwurf...

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Beratung

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Bebauungsplan Nr. 62 -An den Wurthen -; Entwurfs- und Auslegungsbe-schluss (2. Durchgang)

B465-25/12

Aufgrund einer Nachfrage von Herrn Multhauf bezüglich der HSG Kanu erläutert Herr Kaiser, dass es sich um einen Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses und sich der HSG Kanu hätte äußern können. Es sei auch nicht üblich, dass man auf einzelne Betroffene gesondert zugeht. Sie haben im Rahmen der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit wie alle anderen, sich zu äußern.

Nach einigen weiteren Wortmeldungen und aufgrund der Nachfrage von Herrn Littmann informiert Herr Kaiser, dass der Bauausschuss in seiner nächsten Sit-zung ausführlich über die Gestaltung der Hafenstraße informiert wird.

Da keine Anträge zur Änderung der Beschlussvorlage gestellt werden, lässt der Präsident über folgenden Beschluss abstimmen:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Ent-wurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 62 – An den Wurthen – wie folgt:

1. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 – An den Wurthen – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (siehe Entwurf 2. Durchgang) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 – An den Wurthen – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (siehe Entwurf 2. Durchgang) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 – An den Wurthen – und dessen Begründung mit Umweltbericht sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 31 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen

beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 62 – An den Wurthen – wie folgt:

 

  1. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 – An den Wurthen – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (siehe Entwurf 2. Durchgang) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 – An den Wurthen – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (siehe Entwurf 2. Durchgang) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 – An den Wurthen – und dessen Begründung mit Umweltbericht sind ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis: bei 31 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen

     beschlossen

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