04.06.2012 - 5.4 Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Mo., 04.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 5.4. |
Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbau-beitragssatzung) |
Herr Kaiser weist darauf hin, dass in der Beschlussvorlage auf Seite 1 ganz oben, im letzten Satz, das Wort (Straßenausbaubeitragssatzung) in Straßenbaubeitragssatzung geändert wird. Die bisherige Satzung ist vom Verwaltungsgericht für nichtig erklärt wor-den, da die Regelung des gewerblichen Artzuschlages für die Beitragser-hebung nicht korrekt war. Damit diese Satzung wieder ihre Rechtkraft er-hält, musste der Artzuschlag geregelt werden. Dabei war u. a. zu klären, in welchen Bereichen, wie z. B. in Gewerbege- |
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bieten und Bebauungsplangebieten, welche Regelung zu treffen ist. Zu-dem werden bei gewerblicher Nutzung die Straßen stärker beansprucht und demzufolge sollte der Beitrag gegenüber der Wohnnutzung auch hö-her sein. Die Satzung wird rückwirkend zum 27.04.2009 erlassen, da die ungültige Satzung durch eine neue ersetzt wird. Die Rückwirkung ist auch in Bezug auf die Beitragserhebungspflicht für die anhängigen Klageverfahren not-wendig. Nach Diskussion wird die Vorlage abgestimmt: 11 Ja-Stimmen, 1 Enth. |