27.08.2012 - 5.1 „Familien-TÜV“ für kommunales Handeln

Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 5.1.

„Familien-TÜV“ für kommunales Handeln

Frau Gömer macht zunächst darauf aufmerksam, dass der Begriff „TÜV“ im Zusammenhang mit dem vorgestellten Projekt nicht mehr verwendet werden soll. Stattdessen werden die Maßnahmen künftig als Familien-Freundlichkeits-Prüfung bezeichnet. Frau Gömer erläutert ausführlich die wesentlichen Inhalte des von der Arbeitsgruppe im Auftrag der Bürgerschaft erstellten Papiers. Es ist vorgesehen, das Projekt zunächst in einer Probezeit von zwei Jahren durchzuführen, um erste Schlussfolgerungen ziehen zu können und gegebenenfalls Änderungen und Ergänzungen vornehmen zu können.

Frau Reuhl schlägt vor, die Unfallforscher der Universität zu einem der nächsten Ausschusssitzungen einzuladen, um speziell zu Kinderunfällen Auskunft zu geben.

Herr Schmidt lobt die Leistungen der Mitglieder der Arbeitsgruppe, die in den vergangenen Monaten an dem Projekt Familien-Freundlichkeits-Prüfung beteiligt waren.

Auf die Frage, warum die Intentionen von Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, entgegnet Frau Gömer, dass nicht besondere Zielgruppen im Fokus standen, sondern dass allgemein die Familienfreundlichkeit von bestimmten Vorhaben bewertet werden soll.

Auf die Frage von Herrn Dr. Frisch, wer die Bewertungen vornehmen werde, erklärt Frau Gömer, dass zumindest in der Erprobungsphase die Mitglieder der Arbeitsgruppe dafür zuständig sein werden.

Abschließend schlägt Herr Kummerow vor, das Projekt durch eine Hochschule evaluieren zu lassen.

Abstimmungsergebnis: Angenommen mit 7 Ja-Stimmen.