29.08.2012 - 8.2 Beitritt der Universitäts- und Hansestadt Greif...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Mi., 29.08.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
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Beitritt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum Stadtmarketingverein Greifswald |
Herr Wille bringt die Beschluss-Vorlage ein und erklärt den Umstand, warum nun ein Verein gegründet werden soll. Seinerzeit gab es seitens verschiedener Protagonisten erheblichen Widerstand, als es um den Aufbau einer Stadtmarketing GmbH ging. Er erklärt den Hintergrund für die inhaltliche Notwendigkeit des Stadtmarketings. Alle Akteure in der Stadt agieren momentan allein, nichts ist konzertiert, was weitaus mehr Strahlkraft hätte. Es ist wichtig, dass sich die Akteure vernetzen. Der Verein soll somit als Vorreiter der GmbH erachtet werden, welche mit diesem Beschluss nicht vom Tisch wäre. Der Verein würde von der Stadt eine Anschubfinanzierung von 50 T€ im nächsten Jahr erhalten. Herr Wittkopf wurde beauftragt, ein Konzept für den Stadtmarketing-Verein zu entwickeln. Über Umlagen ist angedacht, dass der Verein eine Refinanzierung gewisser Ausgaben erreichen kann. Frau Dr. Fassbinder bemerkt, dass sie es wichtig fände, einen Rechtsextremismus-Paragraphen in die Satzung des Stadtmarketingvereins mit aufzunehmen. Wie z. B. „Bei Kundgabe rechtsextremer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Haltungen innerhalb und außerhalb des Vereins und/oder der Mitgliedschaft in rechtsextremen und fremdenfeindlichen Parteien und Organisationen, wie der NPD, kann das Mitglied durch (einstimmigen) Beschluss des Vorstandes aus der Vereinigung ausgeschlossen werden“. Prof. Dr. Joecks bemerkt, dass er dafür sei, dass der Verein zunächst als erster Schritt in Richtung Stadtmarketing GmbH gewählt wird, um die Protagonisten zusammenzubringen. Die Satzung findet er ungeschickt. Sie bedarf einer Änderung/Verbesserung, ansonsten wäre die Satzung zu Vorstandslastig. (Konkrete Hinweise von Herrn Prof. Dr. Joecks wird Herr Wille zur Einarbeitung in die Satzung aufnehmen) Frau Dr. Fassbinder fragt, wie der Fremdenverkehrsverein dazu steht. Herr Wille bemerkt, dass eine Beitrittserklärung zum Verein vom Fremdenverkehrsverein bereits vorliegt. Herr Multhauf äußert, dass nach seinem Ermessen mit der Vereinsgründung die GmbH-Idee begraben wird. Frau Heinrich schlägt vor, den alten BS-Beschluss auszusetzen. Herr Wille ist allerdings dagegen, letztlich soll dieser Verein in eine GmbH münden. Auch bei einer GmbH-Gründung wird der Verein nicht überflüssig. Prof. Dr. Joecks bemerkt, dass jetzt ein Grundsatzbeschluss für den Verein ohne eine konkret vorliegende Satzung wichtig wäre. Die Satzung muss unbedingt noch einmal überarbeitet werden. Er nennt Beispiele. Da von verschiedenen Seiten der Ausschussmitglieder kritische Stimmen mit Bezug auf die in der Beschluss-Vorlage geäußerte Bezeichnung Greifswalds als Oberzentrum im neuen Landkreis geäußert wurden, unterstreicht Herr Wille nochmals, dass er den Begriff „Greifswald als Oberzentrum“ voll und ganz vertritt, und darüber hinaus der Meinung ist, dass diese Rolle noch verstärkt und ausgebaut werden sollte. Frau Heinrich bemerkt hierzu, dass es unklug sei, die Dissonanz zwischen Greifswald und Landkreis zu betonen. Auch Prof. Dr. Joecks ist der Meinung, dass es nicht klug sei, den Begriff Oberzentrum zu verwenden. Herr Multhauf bemerkt, dass Stadtinformation noch beweglicher/ flexibler werden muss und im Sommer auch sonntags geöffnet haben sollte. Ihn habe es sehr geärgert zu sehen, dass zu solch besonderen Ereignissen wie Motorrad-Gottesdienst oder dem Chortreffen der Nordkirche im August, bei welchen so vielen Menschen und Gäste in der Stadt unterwegs waren, die Stadtinformation geschlossen hatte. Herr Burmeister erbittet über einen Geschäftsordnungsantrag abstimmen zu lassen, ob die vorgestellte Beschlussvorlage zunächst nur als Grundsatzbeschluss abgestimmt werden soll. Es wird dazu wie folgt abgestimmt: 11/2/0. Die anwesenden Ausschussmitglieder stimmen über die vorgestellte Beschlussvorlage als Grundsatzbeschluss wie folgt ab: Abstimmungsergebnis: 11/0/1 |