17.09.2012 - 5.27 Bebauungsplan Nr. 110 - Südlich Chamissostraße ...

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Bebauungsplan Nr. 110 - Südlich Chamissostraße - ; Entwurfs- und Ausle-gungsbeschluss

B504-27/12

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Ausle-gungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 110 – Südlich Chamissostraße – wie folgt:

1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 110 – Südlich Chamissostraße – Beschluss-Nr. B400-20/11 vom 07.11.2011 wird die Plangrenze wie im Entwurf des o.g. Bebauungs-plans (Anlage 2) beschlossen.

2. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des Be-bauungsplans 110 – Südlich Chamissostraße – gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffent-lichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-ge zum Vorentwurf hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplans 110 – Südlich Chamissostraße – (Anlage 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in den vor-liegenden Fassungen gebilligt.

4. Der Entwurf des Bebauungsplans 110 – Südlich Chamissostraße – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 110 – Südlich Chamissostraße – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: bei 35 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen

beschlossen

 

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Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 110 – Südlich Chamissostraße – wie folgt:
 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 110 – Südlich Chamissostraße – Beschluss-Nr. B400-20/11 vom 07.11.2011 wird die Plangrenze wie im Entwurf des o.g. Bebauungsplans (Anlage 2) beschlossen.
     
  2. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans 110 – Südlich Chamissostraße – gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.
     

3. Der Entwurf des Bebauungsplans 110 – Südlich Chamissostraße – (Anlage 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4. Der Entwurf des Bebauungsplans 110 – Südlich Chamissostraße – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 110 – Südlich Chamissostraße – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 35 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen

    beschlossen