17.09.2012 - 5.26 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Fr...

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Beratung

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Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen -; Satzungs-beschluss

B503-27/12

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Bittner erklärt Herr Kaiser, dass es sich nicht um einen Prozess gegen die Stadt handelt, sondern um Anregungen eines Bürgers aus diesem B-Plan-Gebiet zu dieser Klarstellungssatzung.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Präsident folgenden Be-schluss zur Abstimmung:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Satzungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – wie folgt:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - der Universitäts- und Hanse-stadt Greifswald und zur vereinfachten Änderung des Entwurfs vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Ab-wägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I, S. 1509), sowie nach § 86 der Lan-desbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) beschließt die Bür-gerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - (Anlage 2).

3. Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - (Anlage 3) wird gebilligt.

4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Klarstellungs- und Ergän-zungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - gemäß § 10 Absatz 3 i.V.m. § 34 Ab-satz 4 Nr. 1 und Nr. 3 und Absatz 6 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – einschließlich Anlagen mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: bei 36 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Satzungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – wie folgt:
 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und zur vereinfachten Änderung des Entwurfs vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
     
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I, S. 1509), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) beschließt die rgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - (Anlage 2).
     
  3. Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - (Anlage 3) wird gebilligt.
     
  4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - gemäß § 10 Absatz 3 i.V.m. § 34 Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 3 und Absatz 6 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – einschließlich Anlagen mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: bei 36 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

    beschlossen

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