08.10.2012 - 7.2 Kommunalstatistiksatzung

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Beratung

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Kommunalstatistiksatzung

Herr Wille erläutert, dass die Stadt ehemals ein eigenes Amt für Statistik hatte. Dieses ist mittlerweile auf einen Bereich mit 1 ½ Planstellen geschrumpft. Durch die Kommunalstatistik verfügt die Stadt über eine umfangreiche Datensammlung, womit fundierte Prognosen unterschiedlicher Belange der Kommune ermöglicht werden. Die Kommunalstatistik ist keine Pflichtaufgabe. Herr Wille ist aber der Auffassung, dass mit dieser Statistik etwas sehr langfristiges und hilfreiches getan wird.

Die Satzung dient als rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Statistik- stelle.

Herr Kolbe möchte wissen, inwieweit sich die Tätigkeit in Datenerhebungen niederschlägt, z. B. bei Einwohnerumfragen.

Herr Wille erklärt, dass so etwas momentan nicht geplant ist.

Außerdem wäre eine weitere Satzung für Datenerhebung erforderlich.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen