29.10.2012 - 6.1 Benennung eines Mitgliedes und eines Stellvertr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 29.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- namentliche Abstimmung
Beratung
Zu TOP: 6.1 |
Benennung eines Mitgliedes und eines Stellvertreters in den Vorstand des Studentenwerks B508-28/12 |
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Der Verwaltungsrat des Studentenwerkes hat im September 2012 keine Wahl der Mitglieder und Stellvertreter in den Vorstand des Studentenwerkes vorgenommen und den Präsidenten der Bürgerschaft gebeten, einen neuen Vorschlag zu den Kandidaten zu unterbreiten. Die Einbringung der Beschlussvorlage der Linksfraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Prof. Hardtke erfolgt durch Herrn Dr. Bar-tels. Für die CDU-Fraktion erfolgt die Stellungnahme durch Herrn Hochschild. Herr Dr. Kühne meldet sich im Rahmen der Diskussion zu Wort und erinnert da-bei an die Bürgerschaftssitzung vom 25.06.2012. Der auf dieser Sitzung gefasste Beschluss wurde durch niemanden in der vorgeschriebenen Frist beanstandet und ist deshalb gültig. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Dr. Fassbinder. Im Rahmen der Diskussion beantragt Herr Dr. Meyer, den Beschlussvorschlag in den Bildungsausschuss zu verweisen und dort die entsprechende Diskussion zu führen. Eine Kampfabstimmung sollte heute vermieden werden. Frau Heinrich spricht gegen diesen Geschäftsordnungsantrag. Der Präsident lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Meyer ab-stimmen. Abstimmungsergebnis: bei 19 Ja-Stimmen und 19 Gegenstimmen abgelehnt Für die CDU-Fraktion beantragt Herr Hochschild namentliche Abstimmung. Herr Hoebel warnt davor, abgeschlossene Personalentscheidungen noch einmal „auf den Kopf zu stellen“. Es darf nicht sein, dass jahrelang praktizierte Prozede-re „auf den Kopf gestellt werden“.
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