29.10.2012 - 6.6.2 Feststellen des Umlaufvermögens im Rahmen der E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6.2
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 29.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mehrheitlich
Beratung
Zu TOP: 6.6.2 |
Feststellen des Umlaufvermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 B515-28/12 |
Im Rahmen der Diskussion stellt Frau Heinrich den Antrag, folgende Ergänzung aufzunehmen: Die Verkaufsabsicht ersetzt jedoch nicht eine spätere Einzelfallentscheidung, d.h. die Zuständigkeiten gemäß Hauptsatzung bleiben von dem Beschluss unberührt. Auf eine Nachfrage von Herrn Multhauf zu einer ergänzenden Anlage erläutert Herr Kremer, dass die Kita „Puschkin“ vom DRK bewirtschaftet wird, mit dem ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde. Das DRK hat einen Kauf- bzw. Erbbau-rechtsantrag gestellt. Das ist keine Einrichtung, die durch die Stadt betrieben wird und auch verkauft werden kann. Herr Liskow lässt über den Ergänzungsantrag von Frau Heinrich abstimmen. Abstimmungsergebnis: bei 6 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt Deshalb stellt der Präsident folgenden Beschlussvorschlag in der vorgelegten Form zur Abstimmung: |
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt für die in den Anlagen aufgeführten Grundstücke und Anlagen allgemein eine Verkaufsabsicht fest. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Stimm- enthaltungen beschlossen |
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Die Beschlussvorlagen unter TOP 6.7, 6.8, 6.9, 6.10, 6.11, 6.12, 6.13 und 6.15 werden aufgrund der fortgeschrittenen Zeit auf die nächste Bürgerschafts-sitzung vertagt. |