12.11.2012 - 4.2 Städtische Aufträge an Mindestlohn binden

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Beratung

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Städtische Aufträge an Mindestlohn binden

Herr Biedermann erläutert die Beschlussvorlage seiner Fraktion.

Herr Wille macht darauf aufmerksam, dass nach § 31 Abs. 2 der Kommunalverfassung bei der Beschlussfassung über Mehrausgaben folgendes zu beachten ist: „Anträge, durch die der Gemeinde Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen. Anträge sowie Beschlussvorlagen, die die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes verzögern oder diesem entgegenstehen,

müssen unter Benennung der berührten Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes zusätzliche neue Maßnahmen benennen, die die entstehenden Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen vollständig kompensieren.“

Da die finanziellen Auswirkungen nicht zu beziffern sind, wird vorgeschlagen, einen Prüfungsauftrag zu erteilen.

Herr Kummerow stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

„Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die finanziellen Auswirkungen der in der Beschlussvorlage 05/922 genannten Maßnahmen zu prüfen.“

Abstimmungsergebnis: 7 x Ja

0 x Nein

0 x Enthaltung

 

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