15.11.2012 - 6.3 1. Änderungssatzung zur Satzung der Universität...

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1. Änderungssatzung zur Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen

- Straßenbaubeitragssatzung

Frau Dr. Lehmann erklärt, dass die Straßenausbaubeitragssatzung (wurde im Juni 2012 beschlossen) benötigt wird, um Straßenbaubeiträge erheben so können. Da in der Satzung der Rückwirkungszeitraum zu kurz gewählt war, wird jetzt die Änderungssatzung eingebracht, die eine Rückwirkung bis zum 01.01.2008 vorsieht. Das ist der Zeitpunkt, bis zu dem rückwirkend Abgaben erhoben werden können.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Stegemann zur Notwendigkeit der Rückwirkung erläutert Frau Dr. Lehmann, dass es noch Verfahren gibt, bei denen Abgaben erhoben werden könnten, wenn der Rückwirkungszeitraum verlängert wird.

Frau Bruns erläutert, dass sie moralische Probleme mit der Verlängerung der Rückwirkungsfrist hat und deshalb der Vorlage keine Zustimmung erteilen wird.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

3 Stimmenthaltungen

 

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