28.01.2013 - 6.1 Modelle zur Weiterentwicklung der Theater- und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mo., 28.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Zu TOP: 6.1. |
Modelle zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern
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Herr Dembski erklärt, dass die künftigen Strukturen der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern durch einen Entwurf einer Vereinbarung des Landes Mecklenburg-Vorpommern näher untersucht werden sollen. Dazu soll die Stadt bis März 2013 als Gesellschafter des Theater Vorpommern eine Position zu neun möglichen Modellen, die durch die „metrum Managementberatung GmbH“ benannt wurden, beziehen. Aus Sicht des Landes werden das Modell 7 (nur zwei Staatstheater im Land, eins in Mecklenburg, eins in Vorpommern) und das Modell 4 (Musiktheatersparten aller Häuser gehen in zwei Landesopern auf, die einzelnen Theaterstandorte bleiben selbständig) favorisiert. Nur diese beiden Modelle werden als verhandlungsfähig gesehen. Die Untersuchungskosten für diese beiden Modelle wird das Land tragen, außerdem will das Land sich an anschließenden Umstrukturierungskosten/Investitionskosten an den Theatern beteiligen. Außerdem denken sie über ein Dynamisierungsmodell für die Zuschüsse ab dem Jahr 2020 nach.
Herr Dembski informiert, dass der Aufsichtsrat des Theaters auch die Modelle 4 und 7 bevorzugt, wobei immer der Erhalt des Stadttheaters im Vordergrund steht.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung werden grundlegende Bedingungen festgeschrieben:
- der Gesamtzuschuss des Landes an alle Theater im Land und die kommunalen Zuschüsse bleiben bis zum Jahr 2020 bestehen, - die Vergabe der Landesmittel wird bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter auf Basis des existierenden FAG-Erlasses erfol- gen, - zukünftig soll ein Mindestlohn von 8,50 EUR/h allen fest angestellten Beschäftigten bezahlt werden.
Herr Dembski möchte vom Ausschuss ein Meinungsbild zum Vertragsentwurf.
Herr Dr. Fassbinder vertritt wie Herr Dembski den Standpunkt, sich rechtzeitig in den Prozess einzubringen und an der Diskussion zu beteiligen. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
Punkt 1
- „Festschreibung des Zuschusses“: Hier muss zwischen FAG-Mitteln und Sonstigen Zuschüssen getrennt werden. Es sollte ein zusätzlicher Passus aufgenommen werden, dass FAG-Mittel so bleiben und das Land in anderer Form bezuschussen kann.
- Außerdem muss im Vertrag stehen, was die Stadt schon geleistet hat (Gebäudevorhaltung, Fusion usw.).
- Tariforientierte Löhne sollten ab 2020 angestrebt werden.
- Des Weiteren sollten gemeinsam mit Stralsund Drittmittel eingeworben werden.
Punkt 2
Hier muss geprüft werden, wer die tragfähigen Strukturveränderungen bestimmt, es muss eine klare Formulierung getroffen werden.
Die nachfolgende Diskussion zeigt, dass der Ausschuss nur über finanzielle Eckpunkte (z. B. Verpflichtung der gleichen Zuschusszahlung bis 2020) beraten kann. Die inhaltlichen Aspekte müssen im Fachausschuss geklärt werden.
Herr Mundt lässt über den Antrag von Herrn Dr. Fassbinder, die Vorlage nur zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 1 Gegenstimme 1 Stimmenthaltung |
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Herr Dembski informiert, dass die WVG aufgrund des schlechten baulichen Zustandes des derzeitigen Heimes in Eldena den Neubau eines Obdachlosenheimes noch in diesem Jahr Am Gorzberg in der Nähe der Bahnanlagen plant und es dann an die Stadt vermietet. Betreiber wird wieder die Volkssolidarität sein. Für die Stadt entstehen keine Mehrkosten. |