25.02.2013 - 6.6 Neufassung der Hauptsatzung 2013

Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 6.6

Neufassung der Hauptsatzung 2013

B581-30/13

 

 

 

Allen Bürgerschaftsmitgliedern wurde ein Änderungsblatt der Verwaltung zur Änderung der Hauptsatzung ausgereicht.

 

I. Änderungen nach Abstimmung mit dem Innenministerium M-V

Nach Abstimmung mit dem Innenministerium M-V ergab sich Änderungsbedarf an dem eingebrachten Entwurf der Hauptsatzung. Unter den Ziffern 1 – 3 wird der Wortlaut der Hauptsatzung in der durch die Verwaltung aktualisierten Fassung wiedergegeben. Ziffer 4 bezeichnet nochmals die gestrichene Regelung.

 

1.   § 5 Abs. 5 Nr. 8

 

bei der befristeten Niederschlagung offener Forderungen oberhalb 50.000 Euro bis zu 300.000 Euro; bei der unbefristeten Niederschlagung offener Forderungen oberhalb 10.000 Euro bis zu 100.000 Euro; beim Erlass offener Forderungen oberhalb 3.000 Euro bis zu 50.000 Euro;

 

2.  § 5 Abs. 6

 

Dem Hauptausschuss werden folgende Befugnisse der Bürgerschaft als oberste Dienstbehörde nach § 22 Abs. 5 Satz 1 und 2 Kommunalverfassung M-V übertragen, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist:

 

-  die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses der Amtsleiter/innen,

-          die Ernennung, Beförderung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand des Dienstverhältnisses der Beamten und Beamtinnen ab einem Amt der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.

 

Der Hauptausschuss entscheidet in diesen Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister.

 

3.  § 19 Abs. 8 S. 2

 

Die Ostsee-Zeitung erscheint als Tageszeitung bei der Ostseezeitung GmbH & Co. KG, Rostock und kann kostenpflichtig einzeln oder im Abonnement bezogen werden.

 

 

4.  ersatzlose Streichung des § 17 Abs. 7

 

II. Änderung nach der erweiterten Präsidiumssitzung

In der erweiterten Präsidiumssitzung ergab sich folgender übereinstimmender Änderungsbedarf:

 

§ 6 Abs. 2 S. 1

 

Den vorstehenden Ausschüssen gehören – soweit nichts anderes bestimmt ist – jeweils zwölf Mitglieder an. Sie setzen sich aus mindestens sieben Mitgliedern der Bürgerschaft und höchstens fünf sachkundigen Einwohnern zusammen.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt Frau Reuhl folgenden Änderungsantrag ein und begründet ihn:

 

1. Antrag

Die gesamte Hauptsatzung ist durchgängig und konsequent in geschlechtsneutraler Sprache zu formulieren.

 

Herr Dr. Fassbinder bringt folgende drei Anträge zur Änderung der ausgereichten Hauptsatzung ein und begründet sie:

2. Antrag

1. § 5 (1) Öffentlichkeit des Hauptausschusses: Streichen im letzten Satz:nicht

 

3. Antrag

2. § 9 (2) Beigeordnete:zwei Beigeordneteersetzen durcheinen Beigeordneten bzw. eine Beigeordnete

 

4. Antrag

3. § 21 (2) Zweiten Halbsatz zum Rederecht ändern in:wenn die Mehrheit der Mitglieder der Ortsteilvertretung dem nicht ausdrücklich widerspricht

 

 

Herr Dr. Kasbohm bringt folgende Anträge der Linksfraktion zur Änderung der Hauptsatzung ein und begründet sie:

 

§4 (1) Streichung der Punkte 2 (Steuer… ), 3 (Grundstücks…) und

 5 (Vergabe von Aufträgen)  zurückgezogen

 

§4 (2) Alt: „ … sind 1 Woche …

 Ersetzen mit „…SOLLTEN 1 Woche …

 

§4 (2) Alt "... sind 1 Woche..."

 Ersetzen mit "... selbst beantwortet werden KÖNNEN...."

 

§5 (5/1) Neuformulierung:

„1. bei Genehmigung von Verträgen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Mitgliedern der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse sowie mit dem OB und leitenden Mitarbeitern der  der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bis zu einem Wert von 2.500,- EUR. Bei höheren Werten bedarf es einer Entscheidung der Bürgerschaft. Gleiches gilt für Verträge der Gemeinde mit natürlichen und juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch die genannten Personen vertreten werden."

 

§5 (5/2) Halbierung der Wertgrenzen: 25.000 EUR auf 12.500 EUR;

  380.000 EUR auf 190.000 EUR

 

§5 (5/3) Halbierung der Wertgrenzen: 25.000 EUR auf 12.500 EUR;

  600.000 EUR auf 300.000 EUR

 

§5 (5/5) Halbierung der Wertgrenzen: 150.000 EUR auf 75.000 EUR

§5 (5/6) Reduzierung der Wertgrenzen: 100.000 EUR auf 50.000 EUR;

  3 Mio. EUR auf 500.000 EUR

 

 

Im Rahmen der Diskussion spricht Herr Prof. Joecks für die SPD-Fraktion.

Die Frage des/der Beigeordneten sollte man der 2014 neu zu wählenden Bürgerschaft überlassen.

 

Der Präsident schlägt vor, die einzelnen Änderungsanträge zur Abstimmung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis: geschlechterneutrale Sprache

    bei 15 Ja-Stimmen, 23 Gegenstimmen und

    2 Stimmenthaltungen abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: §4 (2) Ersetzen mit „…SOLLTEN 1 Woche … 

    bei 10 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsergebnis: §4 (2) Ersetzen mit

    "... selbst beantwortet werden KÖNNEN...."

    bei 9 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: § 5 (1) Öffentlichkeit des Hauptausschusses

    bei 18 Ja-Stimmen und 22 Gegenstimmen

    abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: §5 (5/1) Neuformulierung Abs. 1

    bei 14 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

    mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: §5 (5/2) Halbierung der Wertgrenzen

    bei 13 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

    mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: §5 (5/3) Halbierung der Wertgrenzen

    bei 13 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: §5 (5/5) Halbierung der Wertgrenzen

    bei 13 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: §5 (5/6) Reduzierung der Wertgrenzen

    bei 13 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: § 9 (2) ein/e Beigeordnete/r

    bei 21 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und

    2 Stimmenthaltungen abgelehnt, da nicht die

    qualifizierte Mehrheit erreicht wurde

 

Der Präsident unterbricht die Sitzung, um mit der Rechtsabteilung abzuklären, ob in diesem Fall die einfache Mehrheit ausreichend ist.

 

Pause von 20:25 Uhr bis 20:40 Uhr

 

 

Nach Abstimmung im Präsidium erklärt der Präsident der Bürgerschaft, dass entsprechend § 5 der Kommunalverfassung M-V zur Änderung der Hauptsatzung eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist.

 

Der Oberbürgermeister unterstützt diese Auffassung nach Abstimmung mit der Rechtsabteilung.

 

Abstimmungsergebnis: § 21 (2) zum Rederecht

    bei 12 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

Im Rahmen der Besprechung beantragt Herr Multhauf im § 21 Abs. 1) im letzten Satz „speziell“ zu streichen. Außerdem beantragt er, die letzten beiden Sätze im § 21 Abs. 2) zu streichen. Im Abs. 4) des § 21 soll der letzte Satz gestrichen werden.

 

Herr Kruse spricht gegen den ersten Antrag.

 

 

Herr Prof. Joecks kritisiert, dass die Anträge so spontan gestellt werden und nicht vorher eingereicht wurden.

 

Der Präsident lässt über diese drei Anträge abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: § 21 Abs. 1) „speziell“ streichen

    bei 8 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: § 21 Abs. 2) 4 Minuten streichen

    bei 10 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis: § 21 Abs.4) letzter Satz streichen

    bei 7 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

Damit lässt der Präsident über die durch die Verwaltung geänderte Hauptsatzung abstimmen.

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Neufassung der Hauptsatzung.

 

Abstimmungsergebnis: bei 24 Ja-Stimmen und 14 Gegenstimmen

    beschlossen

 

 

 

Reduzieren

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Neufassung der Hauptsatzung.

 

Abstimmungsergebnis: bei 24 Ja-Stimmen und 14 Gegenstimmen

    beschlossen