18.02.2008 - 5.9 B.-Plan Nr. 92 - Am Grünlan...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 – Am Grünland – wie folgt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 – Am Grünland – (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 – Am Grünland – (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf einschließlich Begründung zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 92 – Am Grünland – und dessen Begründung ist orts-üblich bekanntzumachen.