18.02.2008 - 5.11 B.-Plan Nr. 80 - Nördlich Grimmer Straß...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 80 – Nördlich Grimmer Straße – wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 80 – Nördlich Grimmer Straße –, Beschluss Nr. B440-28/07 vom 05.11.2007, wird die Plangrenze des Geltungsbereiches verändert und die Abgrenzung gemäß Plan (Entwurf - Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 80 - Nördlich Grimmer Straße – (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 80 - Nördlich Grimmer Straße – (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v.g. Entwurf einschließlich Begründung zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurf des Bebauungsplans Nr. 80 - Nördlich Grimmer Straße –und dessen Begründung ist ortüblich bekanntzumachen.