13.05.2013 - 6.7 Verkauf der unbebauten Grundstücke im Quartier A 1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 13.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Der Bürgerschaftsbeschluss B 435-22/12 vom 20.02.2012 zur öffentlichen Ausschreibung der unter 2 genannten Grundstücke wird aufgehoben
2. Verkauf der unbebauten Grundstücke im Quartier A 11, Fläche zwischen Roßmühlenstraße/Kuhstraße/Hansering/Brüggstraße,
Gemarkung: Greifswald
Flur: 27
Flurstücke: 46, 47, 48, 54, 52/2, 53/4, 55/3, 56/5, 57/3, 51/2, 43, 44, 45, 49,
sowie Teilflächen der Flurstücke
35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42/2, 42/1, 50, 58/1
Größe: ca. 5.086 m²
zu einem vorläufigen Kaufpreis von 670.000,00 EUR
an die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, mit Sitz in 17491 Greifswald, Hans-Beimler-Straße 73.
3. Die Neubebauung hat in Abstimmung mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu erfolgen. Hinsichtlich der Fassadengestaltung ist die Gestaltungssatzung zu beachten. Das Bauvorhaben muss innerhalb von 2 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend Bebauungskonzept begonnen und innerhalb von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss beendet werden.
4. Sofern sich im Rahmen der Feinplanung ergeben sollte, dass Teilflächen des Kaufgegenstandes für die Herrichtung von öffentlichen Anlagen ( z. B. Gehweg in der Kuhstraße) benötigt werden, sind diese im Eigentum der Stadt zu belassen.
Abstimmungsergebnis: bei 28 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und
einigen Stimmenthaltungen beschlossen