13.05.2013 - 6.3 Änderung des Bürgerschaftsbeschlusses der Unive...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 13.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mit Änderungen
Beratung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- In Fällen, in denen es aufgrund der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG um die Frage der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens geht, weil dieses Einvernehmen der Gemeinde zu Genehmigungen und anderen die Anlagen betreffenden behördlichen Entscheidungen erforderlich ist, wird auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 Satz 1 KV M-V die Entscheidung der Universitäts- und Hansestadt auf den Hauptausschuss der Bürgerschaft übertragen.
- Der Hauptausschuss soll die Entscheidung erst nach Beratung und Beschlussempfehlung durch den zuständigen Fachausschuss (derzeit der Ausschuss für Bauwesen und Umwelt) und die zuständige Ortsteilvertretung des betroffenen Ortsteils treffen.
Abstimmungsergebnis: bei 37 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen