13.05.2013 - 6.9 Bebauungsplan Nr. 62 -An den Wurthen-, Entwurfs...

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Bebauungsplan Nr. 62 -An den Wurthen-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (3. Durchgang)

B614-32/13

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (3. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 62 - An den Wurthen - wie folgt:

 

1. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - und dessen Begründung mit Umweltbericht sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 35 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (3. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 62 - An den Wurthen - wie folgt:

 

1. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - und dessen Begründung mit Umweltbericht sind ortsüblich bekannt zu machen.

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