26.08.2013 - 5.2 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 5.2.

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald gemäß § 3 Abs. 4 ÖPNVG

 

 

Herr Littmann fragt, ob die 400.000 EUR direkt in den städtischen Haushalt einfließen oder ob die Summe an die Stadtwerke überwiesen wird. Frau Teetz antwortet, dass die 400.000 EUR in den städtischen Haushalt fließen. Herr Dr. Stegemann fragt, ob der Vertrag ausverhandelt ist und auf beiden Seiten Konsens besteht. Fraglich sei, so Frau Teetz, ob für die Selbstdurchführung der Vergabe-verfahren der Konzession eine gemeinsame Behörde mit dem Kreis gebildet werden müsse. In diesem Zusammenhang wurde das IM um Stellungnahme gebeten. Bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung sollte die Thematik geklärt sein und im Vertrag wird der Passus zur Bildung einer eigenen Behörde je nach Prüfungsergebnis stehengelassen oder noch heraus genommen.

 

Frau Socher weist auf die kontroverse Diskussion im Kreis, gerade in den östlichen Landesteilen, über den Vertragsentwurf hin.

Frau Görs wirft die Frage auf, warum der ganze Prozess über 1,5 Jahre gedauert habe. Frau Socher vermutet dahinter unklare Zuständigkeiten, die erst über einem Jahr nach der Kreisgebietsreform geklärt wurden.

Auf die Nachfrage nach dem möglicherweise entstandenen Schaden bei der Stadt antwortet Frau Teetz, dass die Stadt für 2012 und 2013 eine Ausgleichszahlung bekomme. So wären dass für dieses Haushaltsjahr ca. 800.000 EUR. Der tatsächliche Verlust betrage 1.400.000 EUR. Da die Stadt den steuerlichen Querverbund nutzt, wäre der tatsächliche Vorteil bei ca. 400.000 EUR anzusetzen.

 

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen