25.06.2019 - 12.6 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Unive...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Dr. Kerath

. bringt folgenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der § 17 der Hauptsatzung enthält folgende Fassung

 

§ 17 Entschädigung

1) Dem Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 230,00 Euro gewährt. Dem Beigeordneten und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters wird eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 115,00 Euro nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung § 11 gewährt. Der zweite Stellvertreter des Oberbürgermeisters erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 340,00 Euro auf der Grundlage der Entschädigungsverordnung § 6.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gewährt monatlich funktionsbezogene Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit des Präsidenten der Bürgerschaft in Höhe von 729,00 Euro, der Vizepräsidenten der Bürgerschaft in Höhe von 144,00 Euro sowie der Fraktionsvorsitzenden in Höhe von 234,00 Euro. Die Vizepräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, in Höhe von 40,00 Euro. Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 72,00 Euro im Monat. Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen Riems und Friedrichshagen erhalten hiervon abweichend auf Grund der geringeren Einwohnerzahl eine funktionsbezogene Aufwands-entschädigung in Höhe von 50,00 Euro im Monat. Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen erhalten eine sitzungsbezogene

Aufwandsentschädigung, wenn sie als Mitglied der Bürgerschaft oder als sachkundiger Einwohner an einer Sitzung der Bürgerschaft und den Ausschüssen, in die sie gewählt sind, teilnehmen.

 

2) Die Mitglieder der Bürgerschaft, mit Ausnahme des Präsidenten und der Personen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 dieser Satzung, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, der Ausschüsse, in die sie gewählt sind und der Fraktionen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro. Die Höchstzahl der Sitzungen der Fraktionen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich 18 beschränkt.

 

3) Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind sowie für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro.

Stellvertretende sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro.

 

4) Die Mitglieder der Ortsteilvertretungen, mit Ausnahme der Vorsitzenden, erhalten für Sitzungen der Ortsteilvertretungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 Euro.

 

5) Ausschussvorsitzende und sie vertretende Personen erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 Euro.

 

6) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in einem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts sind an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald abzuführen, soweit sie aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen pro Mandat jährlich 650,00 Euro, bei deren Vorsitzenden pro Mandat jährlich 1.500,00 Euro überschreiten.

 

7) Die/Der Kinderbeauftragte erhält eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 €.

 

. ergänzt folgende Änderung:

 

In § 18 werden die folgenden Änderungen vorgenommen:

 

Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Die finanziellen Mittel setzen sich aus einem Betrag von 1.200 Euro pro Fraktionsmitglied zusammen.“

 

Herr Dr. Meyer

. bringt den folgenden Änderungsantrag der Fraktion BG/FDP/KfV ein:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

Die Änderung der Hauptsatzung wie folgt:

Der §6(2) lautet dann:

Den vorstehenden Ausschüssen gehören – soweit nichts anderes bestimmt ist – jeweils 12 Mitglieder an. Sie setzen sich aus mindestens 7 Mitgliedern der Bürgerschaft und höchstens 5 sachkundigen Einwohnern zusammen. Hiervon abweichend besteht der Rechnungsprüfungsausschuss aus 9 Mitgliedern. Er setzt sich aus mindestens 5 Mitgliedern der Bürgerschaft und höchstens 4 sachkundigen Einwohnern zusammen. Als stellvertretende Ausschussmitglieder kann jede Wahlliste mindestens drei weitere Personen und für den Fall, dass die Liste mehr als drei Ausschussmitglieder stellt, in derselben Anzahl Stellvertreter benennen.

 

Herr Prof. Dr. Hardtke

. spricht sich gegen die Erhöhung der Fraktionszuwendungen aus.

Die Fraktion BG/FDP/KfV sei für die bisherige Regelung. Dasselbe gelte sowohl für die Fraktionszuwendungen als auch für die Aufwandsentschädigungen.

. hält die Erhöhungen nicht für sinnvoll im Blick auf den städtischen Haushalt. 

 

Herr Dr. Kerath

. beantragt Einzelabstimmung der Punkte der Gesamtvorlage.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu § 17 abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

mehrheitlich

1

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu § 18 abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

15

einige

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über den Änderungsantrag der Fraktion BG/FDP/KfV abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

22

2

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt einzeln über die Artikel der geänderten Beschlussvorlage abstimmen:

 

Einzelabstimmung

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Artikel 1

mehrheitlich

0

einige

 

Herr Krüger

. ergänzt vor der Abstimmung zu Artikel 2, dass in der Ausschussbezeichnung „Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität“ das Wort „Nachhaltigkeit“ ergänzt werden solle.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt weiter einzeln über die Artikel der geänderten Beschlussvorlage abstimmen:

 

Artikel 2

mehrheitlich

1

einige

Artikel 3

mehrheitlich

0

einige

Artikel 4

mehrheitlich

15

0

 

Herr Burmeister

. merkt zu Artikel 5 an, dass der Verweis auf den TVöD ergänzt werden müsste.

 

Dieser Hinweis wird aufgenommen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt weiter einzeln über die Artikel der geänderten Beschlussvorlage abstimmen:

 

Artikel 5

mehrheitlich

8

1

Artikel 6

mehrheitlich

0

2

Artikel 7

mehrheitlich

0

1

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die gesamte geänderte Beschlussvorlage abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

29

11

einige

 

 

 

In einer Sitzungsunterbrechung während TOP 12.10 zeigen die Fraktionsvorsitzenden an, dass die Abstimmung über Artikel 5 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nicht eindeutig gewesen sei und bitten darum, die Abstimmung zu wiederholen.

 

Herr Liskow

. übergibt die Sitzungsleitung an die 1. Vizepräsidentin der Bürgerschaft und nimmt am weiteren Sitzungsverlauf zu TOP 12.10 nicht teil.

 

Die 1. Vizepräsidentin der Bürgerschaft

. informiert, dass sich das erweiterte Präsidium entschlossen habe, über den zweiten Punkt des Änderungsantrages der SPD-Fraktion erneut abzustimmen.

Der Antrag habe den Mitgliedern der Bürgerschaft nicht schriftlich vorgelegen und sei deshalb auch nicht richtig angekommen.

. fasst zusammen, dass es sich beim zweiten Änderungsantrag der SPD-Fraktion um die Änderung der Fraktionszuwendungen von 1.500 EUR auf 1.200 EUR handele.

 

Die 1. Vizepräsidentin der Bürgerschaft lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu § 18 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald noch einmal abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

mehrheitlich

2

 

Frau Socher lässt über den in der Beschlussvorlage stehenden Artikel 5 abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

11

1

 

Frau Socher lässt über die gesamte Beschlussvorlage abstimmen.

 

Frau Socher übergibt Herrn Liskow wieder die Sitzungsleitung.

 

Es wird wieder zur ursprünglichen Tagesordnung zurückgekehrt und mit TOP 12.10 fortgefahren (Seite 37).

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die folgende

12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald:

 

 

Artikel 1

 

Im Inhaltsverzeichnis wird unter 6. das Wort “Seniorenbeirat“ durch das Wort „Beiräte“ ersetzt.

 

 

Artikel 2

1.

§ 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

Name

Aufgabengebiete

Rechnungsprüfungsausschuss

Örtliche Rechnungsprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung

Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Haushaltsplanung. Finanzwesen und Liegenschaftsangelegenheiten

Ausschuss für Bau und öffentliche Ordnung

Bauwesen und öffentliche Ordnung

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit

Behandlung aller Themengebiete, die Auswirkungen auf Klima, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit haben

Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung

Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus, Stadtmarketing und Digitalisierung

Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen

Soziales, Gesundheit, Menschen mit Handicap, Senioren, Gleichstellung, Wohnen und Jugend

Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft

Bildung, Universität, Wissenschaft, Schulen, Kultur und internationale Beziehungen

Ausschuss für Sport

Alle Themen, die den Breiten-, Wettkampf-, organisierten und nicht organisierten Sport betreffen, Neubauten, Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen von Sportstätten, Evaluierung der Sportförderrichtlinie und Umsetzung der Sportentwicklungsplanung

 

Die vorstehenden Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Bürgerschaft vor, indem sie diese beraten.

Die Ausschüsse können eigene Beschlussvorlagen erarbeiten.

Der Vorsitzende des Ausschusses hat in der Bürgerschaft das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ausschusses betroffen sind.“

 

2.

Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Hiervon abweichend besteht der Rechnungsprüfungsausschuss und der Ausschuss für Sport aus neun Mitgliedern zu je fünf Bürgerschaftsmitgliedern und vier sachkundigen Einwohnern.“

 

 

Artikel 3

 

§ 15 wird folgendermaßen neu gefasst:

„ § 15 Beiräte

1) In der Stadt soll es einen Kinder- und Jugendbeirat geben, der auf der Grundlage der von der Bürgerschaft beschlossenen Satzung arbeitet.

2) Darüber hinaus arbeiten in der Stadt auf der Grundlage der von der Bürgerschaft beschlossener Satzungen der Seniorenbeirat sowie der Frauenbeirat.

3) Die Beiräte sollen bei relevanten Entscheidungen in allen Ausschüssen und Ortsteilvertretungen gehört werden.

Sie unterstützen den Oberbürgermeister und die Bürgerschaft bei der politischen Entscheidungsfindung.

Frauenbeirat und Seniorenbeirat informieren die Bürgerschaft einmal im Jahr über ihre Arbeit.“

 

 

Artikel 4

 

In § 17 werden die folgenden Änderungen vorgenommen:

 

1. In Absatz 1 wird

a)     in Satz 4 die Zahl „656,10“ durch die Zahl „850“; die Zahl „129,60“ durch die Zahl „180“ und die Zahl „210,60“ durch die Zahl „250“ ersetzt.

b)     in Satz 5 die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.

c)     in Satz 6 die Zahl „64,80“ durch die Zahl „90“ ersetzt.

d)     in Satz 7 die Zahl „45“ durch die Zahl „65“ ersetzt.

 

 

2. In Absatz 2 wird

     a) in Satz 1 wird die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.

     b) folgender Satz 3 eingefügt:

          „Die Mitglieder der Bürgerschaft erhalten, sofern sie keine funktionsbezogene 

           Aufwandsentschädigung empfangen, zusätzlich zur sitzungsbezogenen  

          Aufwandsentschädigung einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 85 Euro.“

 

3. In Absatz 3 wird

a)     in Satz 1 die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.

b)     in Satz 2 die Zahl „36“ durch die Zahl „45“ ersetzt.

 

4. In Absatz 4 wird die Zahl „20“ durch die Zahl „35“ ersetzt.

 

5. In Absatz 5 wird die Zahl „54“ durch die Zahl „60“ ersetzt.

 

 

Artikel 5

 

In § 18 werden die folgenden Änderungen vorgenommen:

 

1.  Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

      „Die finanziellen Mittel setzen sich aus einem Betrag von 1.500 Euro pro

      Fraktionsmitglied zusammen.“

 

2. Neu eingefügt wird als Absatz 2:

    „Die Fraktionen erhalten eine Personalkostenausstattung in Form eines Sockels je

    Fraktion in Höhe von fünf Stunden pro Woche und eine Aufstockung um jeweils zwei

    Stunden pro Woche je zugehöriges Fraktionsmitglied. Die Vergütung richtet sich nach

    dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Bereich der Vereinigung der kommunalen

    Arbeitgeberverbände (TVöD/VKA), Entgeltgruppe 9 bzw. 10 in der jeweiligen Stufe.“

 

 

3. Die bisherigen Absätze 2, 3, 4 und 5 werden zu den Absätzen 3, 4, 5 und 6.

 

Artikel 6

 

In § 19 Absatz 6 Satz 1 wird der Link „http://www.pvrat.de/ratsinfo/greifswald/Meetingsearch.html“ durch den Link „https://greifswald.sitzung-mv.de/public/“ ersetzt.

 

Artikel 7 

 

Die 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt zum 01.07.2019 in Kraft.

 

Greifswald, den

 

 

 

 

 

Dr. Stefan Fassbinder

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

 

Greifswald, den

 

 

 

 

Dr. Stefan Fassbinder

Oberbürgermeister

 

 

 

 

(Die Satzung wurde am                                   im Internet öffentlich bekannt gemacht.)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

7

6