16.09.2019 - 8.12 Leitfaden städtische Werbung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Gabel

. regt an, die Leitlinien in einer Satzung festzuhalten und betont die Wichtigkeit einer Kontrollfunktion bei der Umsetzung.

 

Herr Alexander Krüger

. möchte wissen, ob die Leitlinien auch für Drittdienstleistungsanbieter gelte.

 

Frau von Busse

. sagt, dass dies noch einmal geprüft werden müsse. Entsprechende Regelungen seien bereits  im Vertrag mit Ströer enthalten.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Leitfaden für die Inhalte von Werbung in Verantwortung der Stadt und der Gesellschaften, in denen die UHGW als Gesellschafterin vertreten ist, zu entwickeln. Ziel des Leitfadens ist eine von Diskriminierung und Herabwürdigung freie Werbung. Mit einem kommunalen Leitfaden sollen die prinzipiellen Möglichkeiten und Standards zur Verhinderung diskriminierender und herabwürdigender Werbung mehr in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden.
Daher soll ein solcher Leitfaden u.a. fixieren, wie der Greifswalder Bevölkerung die grundsätzlichen Rahmenbedingungen besser publik gemacht werden können, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, wie die Stadt und ihre kommunalen Gesellschaften sich selbst kontrollieren, an wen sich Bürger in der Stadt zwecks Klärung wenden können, wie Entscheidungen publik gemacht werden und wie Verstöße geahndet werden sollen.

Dies betrifft sowohl kommerzielle wie nichtkommerzielle Werbung.

Die Beschlusskontrolle soll in der ersten Sitzung der Bürgerschaft 2020 stattfinden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

0

3