15.10.2019 - 10.4 Bebauungsplan Nr. 117 - Thomas-Müntzer-Straße W...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Wilde bringt die Vorlage ein.

Der Geltungsbereich soll städtebaulich geordnet und gestaltet werden. Der Bundesgesetzgeber erlaubt noch bis Ende 2019 das beschleunigte Verfahren (§ 13 b BauGB) für Flächen, die baulich genutzt werden, wobei die Flächen unterhalb von 10.000 qm liegen müssen, durchzuführen. Die Fläche von 10.000 qm bezieht sich auf die tatsächlich baulich genutzten Flächen, die innerhalb von Baugrenzen festgesetzt werden.

Der Aufstellungsbeschluss muss bis Ende 2019 gefasst sein. Ziel ist es dann, den Satzungsbeschluss bis Ende 2021 zu fassen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0