15.10.2019 - 10.10 Begrenzung der Ferienwohnungen in Wieck

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Dr. Wölk bringt die Vorlage ein.

In den letzten Jahren haben immer mehr Personen, die nicht in Wieck wohnen, im Ortsteil Wieck Häuser gekauft, saniert und dann zu Ferienwohnungen umgestaltet. Das hat zur Folge, dass die Dauerwohnenden in Wieck befürchten, dass der Anteil der Ferienwohnungen überhandnimmt.

Ziel soll sein, die Anzahl der Ferienwohnungen in Wieck zu begrenzen. Es geht nicht darum, generell Ferienwohnungen in Wieck zu verbieten, sondern es geht darum zu prüfen, in wie weit ein bestimmtes Verhältnis von ortsansässigen Einwohnerinnen und Einwohnern zu den Wohnungen, die dauerhaft an Touristen vermietet werden, nicht überschritten wird. Dabei soll geprüft werden, in wie weit eine regelmäßige Erfassung und Beobachtung möglich ist. Vorstellbar sei eine Erfassung, wie viele Wohnungen zu dauerhaften Wohnzwecken in Wieck zur Verfügung stehen und wie viele Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden. Gleichzeitig soll geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten es überhaupt gibt, falls eine bestimmte Quote an Ferienwohnungen in Wieck überschritten wird, die Umnutzung in Ferienwohnungen zu unterbinden.

Herr Kaiser unterbreitet den Vorschlag, Instrumente aufzuzeigen, die es rechtlich überhaupt gibt.

Da diese Angelegenheit sehr spezifisch ist, kann ein Angebot sein, die Sache dahingehend aufzuarbeiten, damit Verständnis dafür entwickelt wird, was an welcher Stelle überhaupt möglich ist. Wieck ist kein klassischer Wohnort, wo bestimmte Dinge ausgeschlossen werden, sondern Wieck ist eine Mischung aus Gewerbe, Wohnen und Tourismus. Die Spezifik zum allgemeinen Wohngebiet ist nicht gegeben. Die Formulierung hinsichtlich einer Quote für Ferienwohnungen, die es geben soll, ist seitens der Verwaltung nicht zu beantworten. Die Festlegung einer Quote ist nicht möglich.

Vorstellbar sein ein Status Quo, welcher Anteil an Ferienwohnungen in Wieck vorhanden ist. Herr Kaiser betont, dass eine Zahl an Ferienwohnungen, die nach der Wende genehmigt wurden, genannt werden kann. Eine Anzahl der Genehmigungen oder Nichtgenehmigungen zu „Ostzeiten“  ist allerdings nicht möglich und auch nicht nachvollziehbar.

Herr Wilde macht deutlich, dass das bauplanungsrechtliche Instrumentarium aufgezeigt und erläutert werden kann, es bindet jedoch Kapazitäten. Dafür müssten personelle Ressourcen bei der nächsten Haushaltsanmeldung eingeplant werden.

Frau Dr. Wölk bittet die Verwaltung aufzuzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, eine Quote für Ferienwohnungen in Wieck festzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

5

2