04.11.2019 - 8.8 Kriterien für die Neuvergabe von landwirtschaft...

Zuständigkeit:
geändert beschlossen
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Beratung

gemeinsame Diskussion der TOPs 8.6, 8.7 und 8.8 (siehe TOP 8.6)

 

Herr Liskow lässt erst über Punkt 2 und dann über Punkt 1 des Änderungsantrages „Änderungsantrag zum Änderungsantrag BV-P/07/0011-02 der Fraktionen DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Einzelmitglied Hulda Kalhorn zu „Kriterien für die Neuvergabe von landwirtschaftlichen Flächen“ (BV-V/07/0063)“ (BV-P/07/0077) der CDU-Fraktion abstimmen (siehe Abstimmung TOP 8.8.2).

 

Punkt 3 wurde bereits von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ übernommen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über den geänderten Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Kriterien für die Neuvergabe von landwirtschaftlichen Flächen (BV-V/07/0063)“ (BV-P/07/0011-02) abstimmen (siehe TOP 8.8.1).

 

Nach der Abstimmung wird die Sitzung für einige Minuten unterbrochen.

 

Pause

20:00 Uhr – 20:11 Uhr

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Kriterien für die Neuvergabe von landwirtschaftlichen Flächen (BV-V/07/0063)“ (BV-P/07/0011-02) ersetzt die Beschlussvorlage.

Die Abstimmung ist über den Änderungsantrag erfolgt:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

16

0