04.11.2019 - 8.2 4. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebühre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Rappen

. kritisiert

-          dass die Elternräte nicht miteinbezogen worden seien.

-          die faktische Abschaffung der Wahlfreiheit beim Frühstück.

 

Herr Lerm

. geht auf die zwei Themen der Beschlussvorlage ein:

-          Abrechnung der Verpflegungskosten

Seit der Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes sei die Verpflegung integraler Bestandteil des Leistungskataloges einer Kindertagesbetreuung. Die Wahlfreiheit bleibe jedoch bestehen. Dies habe zur Folge, dass eine Organisation aufgebaut werden müsse, die einen hohen Anteil an Fixkosten produziere (Zurverfügungstellung von Küchen, Servicekräften, Rohstoffen usw.). Bei der Verpflegungsabrechnung handele es sich hierbei um eine Mischkalkulation. Das bedeute, dass der Tagespreis annähernd gleich bleibe, egal welche Mahlzeiten eingenommen werden, da der Fixkostenanteil so hoch sei. Es würden auch zusätzlich zu den drei Hauptmahlzeiten auch andere Zwischenverpflegungen vorgehalten werden müssen (Obst- und Gemüsepausen und Getränke).

-          Verfahrensweise des Lastschrifteinzuges

Im Monat handele es sich – inklusive Verpflegungskosten – um mehr als 4000 Zahlungsvorgänge. Ca. 300 Eltern würden den Lastschrifteinzug verweigern. Dies sorge für einen erheblichen Kostenaufwand, welcher momentan nicht gedeckt sei. Demnach sollen sich die Eltern, die sich nicht an die Satzung halten, an den Kosten beteiligen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 4. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die kommunalen Kindertagesstätten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

7

1

 

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Anlagen