04.11.2019 - 8.3 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erheb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 04.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Frau Köppe bringt Beschlussvorlage ein.
Herr Dr. Kerath bringt Änderungsantrag (BV-P/07/0072) ein.
Herr Dr. Kasbohm
. sagt, dass man die Beschlussvorlage normalerweise zurückverweisen müsste, um die Kalkulation auf eine richtige Basis zu setzen. Jedoch könnten dann die Gebührenbescheide nicht verschickt werden. Es sei dennoch wichtig, die Frage der Verzinsung rechtlich zu klären.
Nach kurzer Diskussion betont Frau Köppe, dass die Langfristigkeit für den Eigenbetrieb wichtig sei. Das Abwasserwerk habe eine hohe Fremdverschuldung, welche reduziert werden müsse.
Auf Bitte von Herrn Hochschild um eine Stellungnahme der Verwaltung antwortet der Oberbürgermeister, dass die Verwaltung hinter ihrer Beschlussvorlage stehe.
Frau Köppe
. weist darauf hin, dass durch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion für die nächsten drei Jahre eine Gebührenunterdeckung entstehen würde.
Herr Liskow lässt über den Änderungsantrag (BV-P/07/0072) der SPD-Fraktion abstimmen (siehe Abstimmung TOP 8.3.1).
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für Abwasseruntersuchungen für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Abwassergebührensatzung).
Anlagen
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