04.11.2019 - 8.8.2 Änderungsantrag zum Änderungsantrag BV-P/07/001...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

gemeinsame Diskussion unter TOP 8.6

 

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Beschluss:

 

1.: Bei Punkt 3) des Beschlussvorschlags streiche

„Zertifizierten Ökolandbau-Betrieben ist der Vorrang zu geben. Gleichgestellt werden können aber auch konventionelle Betriebe, wenn ihr Betriebskonzept umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität vorsieht. In diesem Fall soll das Konzept zur Bewirtschaftung der Flächen (im Zug der Bewerbung um die Pachtfläche) von einem anerkannten Naturschutz-, Bio- Anbauverband oder einer landwirtschaftlichen Naturschutzberatung bestätigt werden. Betriebe, mit einem Konzept zur Anwendung des Integrierten Pflanzenschutzes sind den ersten beiden Optionen nachgeordnet, werden jedoch gegenüber rein konventionell wirtschaftenden Betrieben bevorzugt.“

 

und ersetze durch

„Zertifizierte Ökolandbaubetriebe und konventionelle Betriebe (wenn ihr Betriebskonzept umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität vorsieht) sind gleichgestellt.“

 

2.: Bei Punkt 4) des Beschlussvorschlags streiche

„Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln“ und ersetze durch „Reduzierung der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel gemäß BV-V/07/0041 („Allgemeine Pachtbedingungen für landwirtschaftliche Verträge“) Nr. 3“.

 

3.: Bei Punkt 6) der Sachdarstellung streiche

„Kapitalgesellschaften zum Zwecke der Kapitalanlage und Spekulation (z.B. außerlandwirtschaftliche Investoren und AG)“

und ersetze durch

„Aktiengesellschaften“.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

über Punkt 2:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

19

1

 

über Punkt 1:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

22

0