18.11.2019 - 8.6 Übertragung von Aktiva und Passiva an den Eigen...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Aufgrund eines Hinweises des Rechnungsprüfungsamtes wird die Sachdarstellung noch ergänzt: Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Beanstandung B 7 des RPA aus dem Prüfbericht des Jahresabschlusses 2015 genüge getan und sichergestellt, dass sämtliche in der Anlage aufgeführten Aktiva und Passiva der elf Kindertagesstätten und der drei Horteinrichtungen an den Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ übertragen werden.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Baas, dass die in der Anlage aufgelisteten Vermögensgegenstände bereits Bestandteil des Jahresabschlusses 2015 sind, sie dort aber nicht detailliert dargestellt wurden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0

 

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