19.11.2019 - 8.12 Förderung des sozialen Wohnungsbaus und des nic...

Beschluss:
nicht abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau von Busse bringt die Vorlage ein.

Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus durch Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 100,00 €/m² geschaffener Wohnraum, maximal 100.000,00 € je Objekt, erfolgen.

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass ca. 200.000,00 € p.a. in den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen sind.

Herr Dr. Kasbohm stellt den Antrag, dass über diese Vorlage vorab in der AG „Bezahlbarer Wohnraum“ diskutiert werden soll und dann in den nächsten Gremienlauf wieder aufzunehmen ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

Nicht abgestimmt – verwiesen in die AG „Bezahlbarer Wohnraum“ mit 5/4/3