16.12.2019 - 9.25 Vorkaufsrechtssatzung Steinbeckervorstadt

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Dr. Kerath bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Wulff

. erklärt, dass durch die Beschlussvorlage die Bodenpreise verteuert werden würden, wenn die Stadt als Zwischenkäufer fungiere. Außerdem würden private Transaktionen beschädigt oder behindert werden. Dies sei als Standortfaktor in Greifswald nicht gewollt.

Es gebe andere Möglichkeiten (z. B. B-Pläne oder Gestaltungssatzungen), um das gewünschte Ziel zu erreichen.

 

Herr von Malottki

. merkt an, dass die genannten Instrumente scheinbar nicht ausreichen würden, wenn privatwirtschaftliches Interesse bestehe.

Der Anspruch der Stadt sollte sein, ihren Einfluss auf die Flächen zu behalten und zu mehren.

 

Herr Dr. Meyer

. fragt nach einer rechtlichen Stellungnahme der Stadtverwaltung.

 

Der Oberbürgermeister

. informiert, dass die Umsetzung des Beschlusses möglich sei. Die möglichen Folgen und genannten Bedenken seien jedoch noch zu eruieren. Die Satzung würde nach ihrer Erstellung der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt und die Konsequenzen vorgestellt werden.

. weist darauf hin, dass der vorgegebene Zeitraum für die Erarbeitung der Satzung sehr eng bemessen sei.

 

Herr Jochens verlässt die Sitzung.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, die Voraussetzungen für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für die Steinbeckervorstadt zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung und einen möglichen Satzungsentwurf der Bürgerschaft bekannt zu geben.

 

Beschlusskontrolle:

Ortsteilvertretung Innenstadt

04.03.2020

Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

09.03.2020

Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung

10.03.2020

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

16

2