16.01.2020 - 9.1 Bebauungsplan Nr. 118 - Südlich Fontanestraße -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Do, 16.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Dr. Kasbohm bemerkt, dass es nicht möglich sei, eine Diskussion bezüglich Klimaschutz, Energie etc. im Ausschuss aufzubauen, wenn die notwendigen Informationen fehlen und seitens der Verwaltung kein*e entsprechende*r Auskunftgeber*innen anwesend sind.
Frau Dr. Wölk fragt bspw. nach der Geltung der Fernwärmesatzung in diesem Gebiet.
Herr Busch antwortet, dass die Satzung stadtweit gelte, es aber bei Gebieten, in denen der Anschluss unwirtschaftlich scheint, Ausnahmeregelungen gebe.
Herr Prof. Dr.Münzenberg hat Fragen bzgl. der Festsetzungsmöglichkeiten im B-Plan, bspw. zum nachhaltigen Bauen, zur Flächenversiegelung, zum Einsatz von Photovoltaik etc.
Herr Busch stellt dar, dass es sich hier um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Die hier aufgekommenen Fragen werden erst im Rahmen des B-Plan Prozesses thematisiert.
Herr Rappen verweist ebenfalls auf den nachfolgenden Prozess, der genügend Raum für Diskussionen lasse.
Herr Dr. Kasbohm stellt dar, dass es sinnvoll ist, bereits im Vorfeld die wesentlichen Fragen hinsichtlich des B-Plan Prozesses aufzuwerfen und ggf. eine Liste mit Anforderungen an einen Aufstellungsbeschluss zu erarbeiten. Neben energetischen Fragen seien auch Anforderungen an die Wegebeziehungen sowie die Nahversorgung im Vorfeld zu klären.
Herr Prof. Dr. Münzenberg befürwortet das.
Frau Dr. Wölk fasst zusammen, dass die Anforderungen an einen B-Plan Prozess in einer der nächsten Sitzungen mit dem Leiter des Stadtbauamtes zu diskutieren sind. Entsprechende Punkte sollten von den Ausschussmitgliedern im Vorfeld gesammelt werden.