14.01.2020 - 10.2.1 Änderungsantrag zu BV-V/07/0120: Mögliche Grund...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2.1
- Zusätze:
- Dr. Monique Wölk für die AG Bezahlbarer Wohnraum
- Datum:
- Di, 14.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- Einzelabstimmung
Wortprotokoll
Frau Dr. Wölk bringt den Beschlussvorschlag „AG bezahlbarer Wohnraum“ ein. Die AG stellt einen Änderungsantrag zur Vorlage BV-V/07/0120. Es erfolgt eine Einzelabstimmung.
Einzelabstimmung Punkt 1:
Änderung des Punktes: Die Fläche an der Lise-Meitner Straße (Nr. 1) wird auf der Basis der Konzeptvergabe für den sozialen Wohnungsbau vergeben (s. Pkt. 3. lit. a) BV-V-07/0104) für den Bau von Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern vergeben /verkauft.
Einzelabstimmung Punkt 2:
Änderung des Punktes: Die Fläche an der Ecke Grimmer Straße / Loitzer Straße (Nr. 4) wird für den nicht vom Land M-V geförderten Wohnungsbau („bezahlbaren Wohnraum“) vergeben (s. Pkt. 3 lit. b) BV-V/07/0104 bevorzugt für den Wohnungsbau Sozial entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes M-V zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen auf der Basis der Konzeptvergabe für den sozialen Wohnungsbau vergeben (s. Pkt. 3. lit. a) BV-V/07/0104), nachrangig für den frei finanzierten „bezahlbaren Wohnraum“ auf der Basis der Konzeptvergabe für den frei finanzierten „bezahlbaren Wohnraum“ (s. Pkt. 3 lit. b) BV-V/07/0104).
Einzelabstimmung Punkt 3:
Änderung des Punktes: Die Fläche an der Wolgaster Landstraße (am Franz-Wehrstedt-Weg, Nr. 6) wird höchstbietend für den frei finanzierten hochpreisigen Mietwohnungsbau oder für Eigentumswohnungen vergeben (s. Pkt. 3 lt. c) BV-V/07/0104 bevorzugt für den Wohnungsbau Sozial entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes M-V zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen auf der Basis der Konzeptvergabe für den sozialen Wohnungsbau vergeben (s. Pkt. 3 lit. a) BV-V/07/0104), nachrangig für den frei finanzierten „bezahlbaren Wohnraum“ auf der Basis der Konzeptvergabe für den frei finanzierten „bezahlbaren Wohnraum“ (s. Pkt. 3 lit. b) BV-V/07/0104).