03.02.2020 - 10.7 Bebauungsplan Nr. 118 - Südlich Fontane-Straße ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 03.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 118 – Südlich Fontane-Straße - wie folgt:
1. Für das Gebiet angrenzend an die Bebauungspläne Nr. 25 – Fontane-Straße – und Nr. 110 – Südlich Chamissostraße - (Abgrenzung gem. Anlage 1), soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 118 – Südlich Fontane-Straße - aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans, ist die Schaffung eines Wohngebiets zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs, orientiert an der Nachfrage für Eigenheime. Die verkehrliche Anbindung des Bebauungsplans erfolgt über die Heinrich-Heine-Straße in Erweiterung der Stadtrandsiedlung.
2. Der Aufstellungsbeschluss beinhaltet einen Teilbereich der sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 110 – Südlich Chamissostraße - befindet. Damit wird das Ersetzen der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 110 durch die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 118 vorbereitet.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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342,2 kB
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