03.02.2020 - 10.5.1 Änderungsantrag zu BV-V/07/0104: Förderung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5.1
- Zusätze:
- Dr. Monique Wölk für die AG Bezahlbarer Wohnraum
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 03.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Beschluss:
1. Im Punkt 2 der Beschlussvorlage wird folgender Satz angefügt (rot markiert):
2. Die Bürgerschaft entscheidet jeweils im Rahmen der Haushaltsplanung, in welchem Umfang entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung, im Doppelhaushalt 2021/22 eine entsprechende Position einzurichten und hierfür Mittel in Höhe von mindestens 300.000 Euro jährlich einzuplanen.
2. Im Punkt 3 der Beschlussvorlage wird in Absatz 1 der letzte Satz gestrichen:
3. Die Stadt wird bei der Vergabe von Grundstücken innerhalb von Bebauungsplänen, die einen Geschosswohnungsbau zulassen, Grundstücke für den bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau nach Abstimmung mit den bürgerschaftlichen Gremien grds. zweckgebunden ausschreiben. Zusätzlich sind auch Grundstücke für den frei finanzierten Mietwohnungsbau oder für Eigentumswohnungen zur Verfügung zu stellen.
3. Im Punkt 3b der Beschlussvorlage wird im zweiten Satz das Wort „zwei“ durch das Wort „fünf“ ersetzt:
b. Die Vergabe für frei finanzierten „bezahlbaren Wohnraum“ erfolgt nach der geringsten „Startmiete“. Diese ist für mindestens zweifünf Jahre ab Fertigstellung und Belegung zu garantieren.
3. Punkt 3c der Beschlussvorlage wird gestrichen.
4. Im Punkt 3 der Beschlussvorlage wird das Wort „Vergabe“ durch den Zusatz „(Erbbaupacht/ Verkauf)“ konkretisiert:
3. Die Stadt wird bei der Vergabe (Erbbaupacht/ Verkauf) von Grundstücken […]
Die Vergabe (Erbbaupacht/ Verkauf) von Grundstücken erfolgt wie folgt:
a. Die Vergabe (Erbbaupacht/ Verkauf) von Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau […]
b. Die Vergabe (Erbbaupacht/ Verkauf) für frei finanzierten „bezahlbaren Wohnraum“ […]
c. Die Vergabe (Erbbaupacht/ Verkauf) für frei finanzierten hochpreisigen Mietwohnungsbau […]
[Anmerkung: Punkt c. entfällt bei Annahme des Punkt 3 dieses Änderungsantrages]