03.02.2020 - 10.14.1 Änderungsantrag zu: Legale Graffitiflächen im O...

Beschluss:
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 10.14

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft ergänzt den Beschlusstext der Vorlage BV-P/07/0093, entsprechend den farblich hervorgehobenen Textbausteinen, wie folgt:

 

Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird beauftragt zu prüfen, ob die

• Wandflächen der Fußgängerunterführung Pappelallee/ Koitenhäger Landstraße (Kat. 2),

• die Zaunfläche am Schwimmbad (Richtung Pappelallee) (Kat. 2),

• zusätzliche Übungswände im Ballspielfeld am Schwimmbad (Kat. 1)

* Sporthalle II (nicht auf die Fassade, sondern auf zuvor zu errichtenden Holzwänden)

* Martin-Andersen-Nexö-Sporthalle / Ostseeviertel, Parkseite (nicht auf die Fassade, sondern auf zuvor zu errichtenden Holzwänden)

als legale Graffitiflächen ausgewiesen werden können, welche Kosten damit verbunden wären und falls möglich, diese als legale Graffitiflächen der entsprechenden Kategorie zu kennzeichnen und zur Verfügung zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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