09.03.2020 - 8.8 Aufnahme des Ortsteils Schönwalde I in das Prog...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Zusätze:
- Ibrahim Al Najjar, Vorsitzender der OTV Schönwalde I / Südstadt
- Datum:
- Mo, 09.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Frau Schinkel erklärt, dass SW I bislang immer Programmgebiet Wohnumfeldgestaltung „Stadtumbau Ost“ war. Das Programm „Soziale Stadt“ lief bisher in SW II und in der Fleischervorstadt (Fleischervorstadt: hier gab es schon seit Jahren keine Programme).
2019 ist seitens des Bundes das Programm „Soziale Stadt“ ausgelaufen. Ab dem Jahr 2020 wurde eine neue Programmkulisse aufgestellt, und dieses Programm heißt jetzt „Sozialer Zusammenhalt“. Anträge kann man wohl stellen, ob sie aber zwingend sofort aufgenommen werden, gilt es abzuwarten (Programme müssen mit Vorhaben untersetzt werden, die man realisieren möchte). Generell haben Kommunen in der Städtebauförderung die Möglichkeit, Anträge bis zum 15.01. jeden Jahres zu stellen. Willkürlich können zwischendurch Anträge gestellt werden, aber ob diese dann Berücksichtigung finden, kann nicht gesagt werden.
Da die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen hat, hinterfragt Herr Leithold, warum die Vorlage im Finanzausschuss behandelt wird. Eine inhaltliche Diskussion sollte dementsprechend im Sozialausschuss erfolgen. Herr Leithold bittet Herrn Wulff um zukünftige Beachtung bei der Aufstellung von Tagesordnungspunkten. Herr Evers ergänzt, dass eine Herunternahme entsprechender Tagesordnungspunkte mit der Abstimmung zur Tagesordnung möglich wäre.
Herr von Malottki entgegnet, wenn der Antrag beim Land Erfolg hätte und die Stadt Mittel für das Quartiersmanagement bekäme, dann bedeutet es für die Stadt, nicht selber finanzieren zu müssen.
Frau Schinkel korrigiert, dass die Schaffung eines Quartiersmanagement finanzielle Auswirkungen hätte (die Städtebaufördermittel werden grundsätzlich zu einem Drittel mit Mitteln aus dem Kernhaushalt komplementiert).