26.05.2020 - 8.1 Masterplan "Steinbeckervorstadt"

Beschluss:
geändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Liedtke informiert vorab, dass am 26.05.2020, 15.30 Uhr, der Masterplan Steinbeckervorstadt der Bürgerinitiative, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bauwesen und öffentliche Ordnung durch die Stadt vorgestellt wurde. Viele Informationen wurden dort schon ausgetauscht.

Herr Wilde bringt die Vorlage ein und stellt den Masterplanentwurf vor (Anlage).

Frau Wisnewski geht auf die Polderwiesen im westlichen Bereich ein und fragt nach, ob die Wiedervernässung von Mooren mit dem Baugebiet (Baugrund) vereinbar sein wird. Herr Kaiser sagt zu, dass im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs diese Dinge mit betrachtet werden.

Herr Rappen appelliert an die Ausschussmitglieder, sich nicht auf Variante 1 mit weniger Bebauung auszusprechen. Vielmehr soll das möglichste untersucht werden, um dann eine Entscheidung treffen zu können.

Frau Kassautzki fragt nach, wie sich die Bürgerinitiative zu beiden Varianten positioniert hat. Herr Kaiser erklärt, dass die Bürgerinitiative einen anderen Blick als die Stadtverwaltung auf die Flächen hat. Sie wollen eine städtebauliche Entwicklung, allerdings die abgespeckte Variante 1. Trotzdem steht die Bürgerinitiative der Prüfung der großen Variante 2 nicht entgegen.

Die Veranstaltungsfläche am Museumshafen kann unterjährig nur bedingt genutzt werden (u. a. durch eingeschränkte Art der Bespielung, Anzahl der Aufführungen und emissionsschutz-rechliche Auflagen). Perspektivisch soll ein Konzept für mögliche Spielstätten in Greifswald erarbeitet werden.

Frau Dr. Wölk merkt an, dass in Variante 1 viele Aspekte aufgenommen wurden, welche durch die Bürger*innen und durch die Bürgerinitiative eingebracht wurden. Insbesondere die Schaffung von Frei- und Verweilflächen und die Stärkung soziokultureller Einrichtungen sind für die Steinbecker-vorstadt besonders wichtig. Die Nutzung der Freifläche am Museumshafen könnte mit einer möglichen Wohnbebauung in der Salinenstraße zu Konflikten führen. Hier bittet Frau Dr. Wölk um frühzeitige Vorbeugung. Die Frage nach sozialen und bezahlbaren Wohnraums kommt in den Variantenbetrachtungen etwas zu kurz. Frau Dr. Wölk appelliert an die Verwaltung, diesen Aspekt nicht aus den Augen zu verlieren. Die Anregung, eine Kita mit aufzunehmen, wurde bereits mit aufgenommen.

Herr Kaiser ergänzt, dass an der Salinenstraße keine Wohnbebauung vorgesehen ist, um genau diesen Nutzungskonflikten vorzubeugen.

Frau Damm fragt nach, wieviel Zeit benötigt wird, um die Moorgutachten erstellen zu lassen.

Herr Kaiser führt aus, dass die Verwaltung gern mit allen fachlichen Gutachten beginnen möchte. Die Auftragsvergabe könnte Ende 2020/Anfang 2021 erfolgen. Hierzu ist allerdings der Bürgerschaftsbeschluss für den Masterplan notwendig.

Dr. Bittner merkt an, dass die Stadt von vielen Mooren umgeben ist. Er regt die Erstellung eines Konzeptes an, wie sich der Moorkörper in und an dieser Stadt entwickelt könnte. Es geht darum festzustellen, welcher Wasserstand dort zukünftig entwickelt werden soll. Der Moorkörper in Variante 2 soll teilweise überbaut werden. Das dortige Schöpfwerk pumpt derzeit aus diesem Gebiet Wasser ab. Wenn der Moorkörper ständig tief liegt, gibt es dort Senkungen. In wie weit die Möglichkeit für Pfahlgründungen gegeben sind, lässt sich derzeit nicht feststellen. Herr Dr. Bittner regt noch einmal an, den gesamten Moorkörper der Stadt untersuchen zu lassen. Eine Moorstudie für die gesamte Stadt parallel zu diesen Verfahren in Auftrag zu geben, wird aus zeitlichen Gründen durch Herrn Kaiser nicht befürwortet. Über ein separates Verfahren kann gern diskutiert werden.

Frau Hübner bittet um eine Aussage zu den Verweilzonen in Variante 1. Im Plan sieht es so aus, dass Verweil- und Moorflächen miteinander vereinbar sind. Herr Wilde führt aus, dass die Ausführungen im Plan nur als Ansatz zu sehen sind. Ob eine Vereinbarkeit hergestellt werden kann, muss auf B-Plan-Ebene untersucht werden.

Herr Dr. Kasbohm führt den Punkt des bezahlbaren Wohnens aus. Einen Minuspunkt sieht er in der Beschaffenheit des Bodens. Die Gründung wird viel Geld kosten. Die Nähe zum Stadtzentrum und die damit verbundenen Immobilienpreise könnten weitere Argumente gegen bezahlbares Wohnen sein.

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den „Masterplan Steinbeckervorstadt“ gemäß Anlage 1 und 2. Der Masterplan dient als strategische Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Steinbeckervorstadt. Dabei wurden zwei Varianten als zusammenfassende städtebauliche Entwürfe erarbeitet. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die derzeit ruhenden Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 3 - Stralsunder Straße - und den Bebauungsplan Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - in einem dialogorientierten Planungsprozess fortzusetzen. Dabei soll sich das städtebauliche Konzept in der Spannbreite der beiden Entwurfsvarianten bewegen, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der erforderlichen Fachgutachten.

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Abstimmungsergebnis:

 

Mit Ergänzung im Beschlussvorschlag vom Stadtbauamt.

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

8

 

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Anlagen