26.05.2020 - 8.7 Bußgeld für unerlaubte Entsorgung von Kleinmüll

Beschluss:
geändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Wisnewski bringt die Vorlage ein.

Es soll gegen das Müllproblem angegangen werden. Dazu soll geprüft werden, ob sich höhere Bußgelder erheben lassen. In anderen Städten wird es schon praktiziert, z. B. für Zigarettenstummel auf der Straße.

Dr. Valentin fragt nach, ob jetzt schon jemand von der Verwaltung aussagekräftig ist. Frau von Busse führt aus, dass der kommunale Ordnungsdienst hier im Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung nicht vertreten ist.

Frau Dr. Wölk gibt zu bedenken, dass es schwierig, wenn nicht genügend Mülleimer vorhanden sind oder die vorhandenen Mülleimer ständig so voll sind, dass die Hälfte des Mülls daneben liegt, dann auch noch Bußgelder zu erheben.

Frau Damm unterstreicht, dass Bußgelder aber auch motivieren können, den Müll mit nach Hause zu nehmen.

Herr Radicke führt aus, dass hohes Müllaufkommen im Schilfgürtel am Ryck zu verzeichnen ist. Er spricht sich für eine Erweiterung der Vorlage aus. Nicht nur das unsachgemäße Wegwerfen von Zigarettenstummeln und to-go-Geschirr sollte bestraft werden, sondern auch das Wegwerfen von Flaschen, Gläser und Folien. Das unerlaubte Plakatieren, Graffitis, Hundekot und unerlaubtes Ablegen von Grünabfällen sollten auch in den Katalog mit aufgenommen werden. Diese Ergänzungen werden als Antrag mit zur Beschlussvorlage aufgenommen. Frau Wisnewski stimmt dem zu.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Mit Ergänzung von Herrn Radicke: Flaschen, Gläser, etc.

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

6