08.06.2020 - 8.1 Geschäftsordnung für den Beirat der ABS gGmbH

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Teetz informiert, dass mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages wieder die Einrichtung eines Beirates vorgesehen ist.

 

Die Frage von Herrn Dr. Kerath, warum der Landkreis entsendeberechtigt sei, obwohl er kein Mitgesellschafter ist, beantwortet Frau Teetz mit der Geschäftstätigkeit der ABS, die sich teilweise bis in den Landkreis erstreckt.

 

Da der Beirat eine beratende und empfehlende Funktion ausüben soll, und keine beschlussfassende Funktion hat, wird die Mitgliedsstärke von höchstens acht Mitgliedern als unkritisch angesehen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

3

 

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