08.06.2020 - 8.12 Vorkaufsrechtssatzung Steinbeckervorstadt (II)

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Kerath erklärt die Beweggründe, warum die Politik diesen Satzungsentwurf einbringt: Im Herbst 2019 wurde ein Beschluss gefasst, für die Steinbeckervorstadt eine Vorkaufsrechtssatzung zu erarbeiten. Die Verwaltung sollte reagieren, wenn der Masterplan auf den Weg gebracht wird; bedingt durch Corona steht der Masterplan am 02.07.2020 zur Abstimmung in der Bürgerschaft. Die Politik hätte sich gewünscht, dass die Verwaltung parallel dazu einen entsprechenden Satzungsentwurf vorlegt hätte. Da sie es nicht getan hat, hat die Fraktion eine Vorlage vorbereitet.

 

Herr Dr. Fassbinder betont, dass eine Vorkaufsrechtssatzung auch rechtssicher sein muss. Verwaltungsseitig wird eine eigene Satzung vorgelegt, die dann wahrscheinlich auch in vielen Punkten mit der von der Fraktion identisch sein wird. Da sie einen räumlichen und inhaltlichen Bezug zum Masterplan herstellen muss, kann sie auch erst nach dem Masterplan verabschiedet werden.

 

Von Herrn Krüger wird vorgeschlagen, dass sich die Verwaltung und die Fraktion ins Benehmen setzen und eine gemeinsame Vorlage einbringen. Herr Dr. Kerath kritisiert an dieser Stelle die Zusammenarbeit mit der Verwaltung, zumal seit vier Wochen der Entwurf im Netz steht und seitens der Verwaltung keine Reaktion kam.

 

Herr Dr. Fassbinder findet den Vorgang „seltsam“; es kann nicht Aufgabe der Politik sein, Satzungen zu erarbeiten. Die Politik sollte Aufgaben verteilen und politische Ziele formulieren. Dem Auftrag, eine Vorkaufsrechtssatzung zu erarbeiten und vorzulegen, kommt die Verwaltung nach.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

6

2

 

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