02.07.2020 - 8.3 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Prof. Dr. Tolani

. erklärt, dass die CDU-Fraktion beide Beschlussvorlagen (sowohl die der Verwaltung als auch die der Fraktionen) ablehne.

 

Herr Dr. Kasbohm

. betont die Wichtigkeit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

 

Herr Dr. Kerath

. teilt mit, dass die Beschlussvorlage „Vorkaufsrechtssatzung Steinbeckervorstadt (II)“ (BV-P/07/0154) zurückgezogen werde.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

1.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt das Prüfergebnis der Verwaltung zum Bürgerschaftsbeschluss BV-P/07/0079-01 vom 16.12.2019 „Vorkaufsrechtssatzung Steinbeckervorstadt“ unter 1. der Sachdarstellung dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis.  

 

2.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet der Steinbeckervorstadt in Greifswald die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) gemäß Anlage 1 nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

19

0