02.07.2020 - 8.14 Entlastung der Greifswalder Gastronomie

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Hochschild bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr Reuken befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

Die Tagesordnung wird mit TOP 8.23 fortgesetzt.

 

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Beschluss:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Greifswalder Gastronomiebetrieben für das Jahr 2020 und das Jahr 20211 die unbürokratische Nutzung und Erweiterung von Außenflächen zu ermöglichen. Die Regelungen der „Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ sind zugunsten dieser Betriebe auszulegen, insbesondere §§ 5, 5a und 6. Abweichend von § 6 der Satzung sollte eine reine Anzeige bei der zuständigen Behörde ausreichend sein, sofern die Außenflächen bzw. Erweiterungen rechtlich zulässig sind. Die Verkehrssicherungspflicht und weitere gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

 

2. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlässt für das Jahr 2020 und 20211 für Sondernutzungen durch Gastronomiebetriebe die entsprechenden Gebühren gemäß § 4 der „Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ und Nr. 4.2 der Anlage zur Gebührensatzung.

 

1 Änderungsantrag der Fraktion BG/FDP/KfV

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

0