02.07.2020 - 8.31 Befristete Verlängerung von landwirtschaftliche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Dr. Kasbohm bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu BV-V/07/0200-01 Übergangsregelung - Verfahrensweise zur Ausschreibung demnächst auslaufender Pachtverträge stadteigener Landwirtschaftsflächen“ (BV-P/07/0168) ein.

 

Herr Kremer

. informiert, dass die Verwaltung mit der Verlängerung der Frist mitgehen könne. Allerdings stelle der Änderungsantrag eine fast vollständig neue Beschlussvorlage dar.

Die Verwaltung könnte sich der Bedingung nicht anschließen, dass in diesen Verlängerungen „eine Vereinbarung von gemeinsam ausgewählten Naturschutzmaßnahmen in Anlehnung an den Ergebnissen der Naturschutzberatung zu treffen“ sind. Wenn die naturschutzfachlichen Gutachten nicht schnell genug vorliegen, könnte es passieren, dass zum 30.09.2020 die Pachtverträge nicht verlängert werden können.

Eine weitere Einschränkung im Änderungsantrag sei die Anerkennung der durch die Pächter erstellten Gutachten, die hier nur auf die Verträge, die bis zum 30.09.2022 auslaufen, beschränkt werden.

. geht auf weitere im Änderungsantrag aufgeführte Punkte ein, die zu einer Zeitverzögerung führen würden. Dazu gehören u. a., dass der Oberbürgermeister gebeten werde, eine Methodik zur Abstimmung vorzuschlagen, die einer künftigen Entscheidung zur Wiederpachtung bei nachhaltiger Landwirtschaft (Pkt. 13 in BV-V/07/0041) zugrunde zu legen sei.

 

Frau Berger

. beantragt, aufgrund eines unsauberen Abstimmungsverfahrens, über den TOP 8.30 „Konzept des Greifswalder Stadtforstes“ (BV-V/07/0184) erneut abzustimmen.

 

Herr Liskow

. informiert, dass nach Beendigung des jetzigen TOPs (8.31) das erweiterte Präsidium das weitere Vorgehen besprechen werde.

 

Herr Dr. Kasbohm

. erklärt, dass der Begriff „Existenznot“ nach BGB definiert sei und durch die Verwaltung im Einzelfall nach Ermessen entschieden werden müsse.

Eine Verlängerung von vornherein einzurichten, sei ebenfalls möglich, da die Termine im Änderungsantrag bereits aufgeführt seien.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion teilt Herr Alexander Krüger mit, dass in den Änderungsantrag „möglichst“ eingefügt wird:

 

Der Protokollführung wird für die Darstellung der Änderung an der Wand während der Sitzung mitgeteilt, dass das Wort im 5. Absatz des Änderungsantrages folgendermaßen eingefügt wird: „Als qualifizierte landwirtschaftliche Naturschutzberatung werden möglichst für die bis zum 30.09.2022 regulär auslaufende Pachtverträge…“

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt über den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu BV-V/07/0200-01 Übergangsregelung - Verfahrensweise zur Ausschreibung demnächst auslaufender Pachtverträge stadteigener Landwirtschaftsflächen“ (BV-P/07/0168) abstimmen. (siehe Abstimmung unter TOP 8.31.1)

. lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

1Die Bürgerschaft beschließt eine Verfahrensweise zur Aus­schrei­bung von Pachtverträgen von stadteigenen Landwirtschaftsflächen in Umsetzung der Beschlüsse BV-V/07/0063 und BV-V/07/0041.

Dieser Beschluss regelt die Abweichungen von der grundsätzlichen Ausschreibungspflicht städtischer Landwirtschaftsflächen.

Pachtverträge, die bis zum 30.09.2022 regulär auslaufen, sind längstens bis zum 31.12.2023 mit den bisherigen Pächtern zu verlängern. Mit diesen Verlängerungen ist jeweils für diesen nun verlängerten Zeitraum auch eine Vereinbarung von gemeinsam ausgewählten Naturschutzmaßnahmen in Anlehnung an den Ergebnissen der Naturschutz­beratung zu treffen.

Im Vorfeld der jeweiligen Ausschreibungen werden flächenspezifische Natur- und Umweltschutz­empfehlungen, Gutachten oder Entwicklungspläne durch eine qualifizierte Institution (z.B. Fair­pachten der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern, Ökoring oder vergleichbar; Umweltplanungsbüro) entwickelt. Diese Natur- und Umweltschutzempfehlungen sind Bestandteil der jeweiligen Ausschreibung. Zur Qualitätssicherung der Beratung und Gutachten dient eine öffentlich zugängliche Muster-Leistungsbeschreibung.

Die städtischen Flächen können im Vorfeld der Ausschreibung einzeln oder in einer Gesamtaktion bewertet werden. Jedoch sind immer flächenspezifische Ergebnisse vorzulegen.

Als qualifizierte landwirtschaftliche Naturschutzberatung werden möglichst für die bis zum 30.09.2022 regulär auslaufende Pachtverträge auch die von den Pächtern selbst im Rahmen der vom Land geförderten landwirtschaftlichen Naturschutzberatung erstellten Ergebnisse anerkannt, sofern diese den Anforderungen entsprechender Untersuchungen genügen (im Vergleich mit Muster-Leistungsbeschreibung), die betreffenden Flächen im Eigentum der Stadt betrachtet haben, und insoweit auch explizite Aussagen und Empfehlungen für die städtischen Flächen beinhalten.

Weiterhin wird der Oberbürgermeister gebeten, bis zum März 2021 der Bürgerschaft eine Methodik zur Abstimmung vorzuschlagen, die einer künftigen Entscheidung zur Wiederpachtung bei nachhaltiger Landwirtschaft (Pkt. 13 in BV-V/07/0041) zugrunde zu legen ist.

Die gemäß dem Ausschreibungsergebnis vereinbarten umzusetzenden Maßnahmen aus den flächenspezifischen Natur- und Umweltschutzempfehlungen werden Bestandteil des neuen, ggf. verlängerten, Pachtvertrages.

Sollten Pächter laufende Verträge vorfristig auflösen wollen, ist dies gesondert durch die Bürgerschaft / Hauptausschuss zu beschließen und die Verwaltung hat zu diesem Beschluss einen Vorschlag zum kurzfristigen Vergabeverfahren gemäß BV/-V/07/0063 zu unterbreiten.

 

1 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, SPD-Fraktion, Hulda Kalhorn

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

9

4

 

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Anlagen